Urteil Grabsteine Ges. m. b. Haftung – Geschäftsführer
Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Grabsteine Ges. m. b. Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Recklinghausen vom 1.12.1939 – Az. 9 69 4y 2881/12 Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Grabsteine Ges. m. b. Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 490 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 498. Eine dauerhaft schleppende…
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