Darlehenvertrag – Kreditvertrag der Kyra Jederzeit Einrichtungshäuser Ges. mit beschränkter Haftung
Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Kyra Jederzeit Einrichtungshäuser Ges. mit beschränkter Haftung
Zwischen
Kyra Jederzeit Einrichtungshäuser Ges. mit beschränkter Haftung
Sitz in Düsseldorf
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Kyra Jederzeit
und
Kätchen Scholz
Wohnhaft in Nürnberg
– Darlehensgeber –
wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.
Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 780.782,- Euro.
Der Darlehensbetrag wird mit einer 3 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 97.857 EURO monatlich, jeweils zum 7. des Monats.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von 21 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.
Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:
Lebensversicherung Nr. 44.490.921.449
Düsseldorf, 23.03.2021 Nürnberg, 23.03.2021
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Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Kyra Jederzeit Einrichtungshäuser Ges. mit beschränkter Haftung Kätchen Scholz
Kyra Jederzeit