GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Apotheke es Geschichte Die Apotheke in Deutschland Die Apotheke in ÃÂsterreich Die Apotheke in der Schweiz Apotheken in anderen Ländern Apothekensymbole in verschiedenen Ländern Navigationsmenü aus Lübeck
Zur Suche springen
Eingang zu einer Apotheke in Oldenburg mit Logo, Einhorn und historischen Darstellungen von Apothekern (um 1900)
Die Mohren-Apotheke in Bayreuth
Die Alte Apotheke von 1889 in Bremen-Hemelingen
Mobile Apotheke in der Gemeinde PomÃÂen, Sachsen, 1988
Als Apotheke wird ein Ort bezeichnet, an dem Arzneimittel und Medizinprodukte abgegeben, geprüft und hergestellt werden. Zudem ist es eine Hauptaufgabe des Apothekers und des übrigen Apothekenpersonals, die Kunden zu beraten, sie über Nebenwirkungen aufzuklären und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzudecken. Zusätzlich zu der Abgabe von Arzneimitteln verkaufen Apotheken auch âÂÂapothekenübliche Artikelâ wie Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse und weitere Waren mit gesundheitsförderndem Bezug.
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
1.1 Wortursprung
1.2 Auftrag
1.3 Verkauf von Medikamenten
1.4 Leitung der Apotheke
2 Geschichte
3 Die Apotheke in Deutschland
3.1 Kennzeichen der Apotheke
3.1.1 Heutiges Kennzeichen
3.1.2 Historische Kennzeichen
3.2 Gesetzliche Regelungen
3.2.1 Apothekenpflicht
3.2.2 Vorgeschriebenes Inventar
3.2.3 Filialapotheken
3.2.4 Apothekenkooperationen
3.2.5 Apothekenketten
3.2.6 Versandapotheken
3.2.7 âÂÂInternationale ApothekeâÂÂ
3.3 Apothekenpersonal
4 Die Apotheke in ÃÂsterreich
4.1 ÃÂffentliche Apotheke und ärztliche Hausapotheke
4.2 Kennzeichnung der Apotheken
4.3 Lagerungsvorschriften und Kennzeichnungen
4.4 Vorgeschriebenes Inventar
4.5 Versandapotheken in ÃÂsterreich
5 Die Apotheke in der Schweiz
6 Apotheken in anderen Ländern
6.1 Litauen
6.2 Vereinigte Staaten
7 Apothekensymbole in verschiedenen Ländern
8 Literatur
9 Weblinks
10 Einzelnachweise
Allgemeines
Wortursprung
Das Wort âÂÂApothekeâ (mittelhochdeutsch apotÃÂke, âÂÂApotheke, SpezereiladenâÂÂ[1]) stammt über lateinisch apotheca (mittellateinisch apoteca) von altgriechisch á¼ÂÃÂÿøîú÷ .mw-parser-output .Latn{font-family:”Akzidenz Grotesk”,”Arial”,”Avant Garde Gothic”,”Calibri”,”Futura”,”Geneva”,”Gill Sans”,”Helvetica”,”Lucida Grande”,”Lucida Sans Unicode”,”Lucida Grande”,”Stone Sans”,”Tahoma”,”Trebuchet”,”Univers”,”Verdana”}apothéke (apo-: âÂÂabâÂÂ, âÂÂwegâÂÂ; théke: âÂÂKasten, Abstellraum, Vorratskammer, Behältnis, Ladentisch, ThekeâÂÂ, von ÃÂùøÃÂýñù tithenai âÂÂsetzen, stellen, legenâÂÂ), was wörtlich âÂÂAblage (Lager, Ablage, Niederlage, Depot, Aufbewahrungsort, Speicher)â für Vorräte im Allgemeinen bedeutet.[2][3] Bei Galenos war mit apoteca ein Aufbewahrungsort für Bücher gemeint. Häufig bezeichnete es wie beim römischen Agrarschriftsteller Columella das meist oben im Hause gelegene Weinlager, wo der Wein in Amphoren bewahrt wurde.[4] In Klöstern wurde lateinisch apotheca der Raum zur Aufbewahrung von Heilkräutern (âÂÂKräuterkammerâÂÂ)[5] bezeichnet. Im Hochmittelalter bezeichnete apotheca üblicherweise eine Warenniederlage, einen Kramladen oder eine Verkaufsbude für Gewürze, betrieben vom apothecarius.[6]
Auftrag
Apotheken-Schriftzug und Logo
In Deutschland und in ÃÂsterreich erfüllt die Apotheke den gesetzlichen Auftrag als Teil des Gesundheitssystems, die ordnungsgemäÃÂe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dies ist in den jeweiligen Apothekengesetzen (Deutschland, ÃÂsterreich) geregelt.
In der Schweiz hingegen ist die Medikamentenabgabe im Heilmittelgesetz geregelt, nach ihr dürfen Apotheker Medikamente abgeben, darüber hinaus kennen, da das Apothekerwesen kantonal geregelt ist, 14 Kantone die Selbstdispensation durch ÃÂrzte. Eine solche Selbstdispensation existiert in Deutschland einzig in der Form der tierärztliche Hausapotheke, in ÃÂsterreich in Form der ärztlichen Hausapotheke für humanmedizinische Arzneimittel und in der Form der tierarztlichen Hausapotheke. Hierbei handelt es sich um eine Abgabestelle.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird in Deutschland von den Bundesländern überwacht. In Nordrhein-Westfalen sind hauptamtlich beschäftigte Amtsapotheker in den Kreisen und kreisfreien Städten für die ÃÂberwachung zuständig.[7]
Verkauf von Medikamenten
Apotheken dürfen Medikamente verkaufen, da sie Waren besonderer Art sind und oft Erklärung und Beratung in besonderem Ausmaàerfordern. Während in Deutschland und in ÃÂsterreich ausschlieÃÂlich Apotheken Medikamente verkaufen dürfen, ist in der Schweiz die Selbstdispensation durch ÃÂrzte erlaubt.
Der Verkauf muss durch pharmazeutisches Personal erfolgen. In Deutschland dürfen Apotheken mit einer Versandhandelsgenehmigung Medikamente im Versand auch über Ländergrenzen hinaus vertreiben.
Vorschriften zur Regelung der Abgabepreise von Arzneimitteln finden sich in Deutschland in der Arzneimittelpreisverordnung, für die Schweiz ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig, es stellt eine Spezialitätenliste (SL) her.[8]
Leitung der Apotheke
Apotheken dürfen nur von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden.
In Deutschland kann für vier Wochen pro Jahr, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub des Apothekers, eine Vertretung durch einen Pharmazieingenieur oder Apothekerassistenten erfolgen; bei Abwesenheit bis zu drei Monaten oder im Falle einer Haupt- bzw. Krankenhausapotheke ist die Vertretung durch einen Apotheker vorgeschrieben.
Siehe auch: Apothekenpersonal
Geschichte
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Apotheke (Darstellung von 1508)
Moderne Darstellung eines mittelalterlichen Apothekers, Archeon
Verkaufsraum einer Apotheke um 1900
Modernisierte Apotheke in Berlin-Lichtenberg, 1991
Im 8. und 9. Jahrhundert gab es in der arabischen Welt â in Bagdad und Damaskus â Drogen- und Gewürzhändler, die zusammen mit den heilkundigen Mönchen der abendländischen Klöster als Vorläufer der Apotheker bezeichnet werden könnten.[9]
Standeskritische Bemerkungen im Liber iste, im Circa instans und bei Guido dâÂÂArezzo dem Jüngeren (im Liber mitis um 1170) sowie ein Apothekereid aus Montpellier in Frankreich von 1180 lassen erkennen, dass es den Beruf des Apothekers auch im Abendland des 12. Jahrhunderts gab.[10]
Um 1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. im Königreich Sizilien das âÂÂEdikt von Salernoâ (auch âÂÂConstitutionesâ oder Medizinalordnung genannt)[11][12] erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. ÃÂrzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.
Nach der Erlassung der Medizinalordnung entstanden städtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegründet werden dürfen.
Im Laufe des 14. Jahrhunderts wandeln sich die Apotheker vom fliegenden Händler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lateinisch officina) herstellt. Aus dieser Zeit stammt auch die älteste Apotheke Europas, die noch heute an derselben Stelle betrieben wird: Eine Urkunde von 1241 mit dem Siegel der Stadt Trier (Landeshauptarchiv Koblenz) dokumentiert die Schenkung einer Apotheke am Trierer Hauptmarkt. Sie trägt heute den Namen Löwen-Apotheke.[13] Seit dem Jahr 1317 befindet sich im Franziskanerkloster der Stadt Dubrovnik eine der ältesten Apotheken Europas. Auch die Tallinner Ratsapotheke zählt zu den ältesten Apotheken Europas, die heute noch in Betrieb sind.
Die ältesten nachweisbaren von deutschstämmigen Apothekern geleiteten Offizine in Russland waren in Riga (1357) und Reval (1421).[14]
Später verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin in die Rezeptur, doch noch heute werden (in Fachkreisen) der Verkaufsraum, die Arbeitsräume einer Apotheke oder (veraltet) die Apotheke selbst als Offizin bezeichnet.
Da die Wirtschaftlichkeit von Apotheken auch damals stark von Seuchen und Epidemien abhängig war, gab es mancherorts Versorgungsprobleme, wenn längere Zeit keine solche auftraten. Um dem vorzubeugen, wurden im 15. Jahrhundert beispielsweise in Niederösterreich durch die Landstände sogenannte Landschafts-Apotheken errichtet. Zum Warensortiment (im Warenlager, lateinisch pigmentarium[15]) einer Apotheke gehörten auch nicht nur für die Heilkunde verwendete Substanzen (zum Beispiel Salmiak, Vitriol, Schwefel, Auripigment und Grünspan, etwa zur Herstellung von SchieÃÂpulver[16]
Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelten sich die deutschen Apotheken vom Ort der Arzneimittelherstellung bedingt durch das Wissen über die Chemie auch zu einem Ort der Arzneimittelerforschung. Vor allem in Berlin, Thüringen und Sachsen konzentrierte sich die pharmazeutisch-chemische Forschung und Lehre in Deutschland.
Zu den ersten homöopathischen Apotheken gehörte die in Neudietenburg im Herzogtum Sachsen-Gotha von Theodor Lappe (1802âÂÂ1882), die auch Samuel Hahnemann belieferte und 1832 von Ludwig Griesselich erwähnt wird. Der Apotheker Lappe gehörte dem Centralverein homöopathischer ÃÂrzte Deutschlands an, zu dessen Mitgliedern auch andere Apotheker gehörten. Einer der bekanntesten und geschäftstüchigsten homöopathischen Apotheker war Willmar Schwabe (1839âÂÂ1917) in Leipzig.[17]
Durch die Errungenschaften der pharmazeutischen Industrie beginnt Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts eine Umstellung der deutschen Apotheke. Anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, beschäftigt sich die Apotheke zunehmend mit der Prüfung der Qualität und Identität von Arzneimitteln und der Beratung rund um Arzneimittel.
Im Jahr 1958 wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (siehe Apothekenurteil) die Niederlassungsfreiheit für Apotheken eingeführt, sodass seitdem jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhängig vom Bedarf eröffnen darf. Wegen der Arzneimittelpreisverordnung, die einheitliche Arzneimittelpreise für ganz Deutschland festlegte, bestand damals kein Preiswettbewerb der Apotheken. 2004 wurde die Preisbindung für OTC-Arzneimittel aufgehoben, im Oktober 2016 fiel durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für ausländische Versandhändler die in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente. Der EuGH hatte sie als mit der unionsrechtlichen Warenverkehrsfreiheit für unvereinbar erklärt.[18] Für deutsche Apotheken â inklusive solcher mit Versandhandelserlaubnis (âÂÂVersandapothekenâÂÂ) â hingegen hat die Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin Bestand.
In der sowjetischen Besatzungszone verfügte die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) am 22. Juni 1949 die Enteignung der Apotheken und damit wurden auch alle Rechte für erloschen erklärt. Eigentümer, die selbst Apotheker waren, erhielten aber das Recht den Betrieb als âÂÂApotheke im Privatbesitzâ weiterführen zu können, wenn die Betriebsabgaben abgeführt wurden. Von den Eigentümern oder Erben verpachtete Apotheken wurden zu âÂÂLandesapothekenâÂÂ, die Eigentümer erhielten als Entschädigung einen Anteil aus dem Aufkommen der âÂÂBetriebsabgabenâÂÂ. Erst 1954 wurden genaue Beträge der Entschädigungen festgesetzt und betrugen 30 bis 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes, abzüglich möglicher Forderungsbeträge an die Apotheken. Die Auszahlung erfolgte planwirtschaftlich nach fünf Jahren.
Neu errichtete Apotheken in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) waren grundsätzlich âÂÂLandesapothekenâÂÂ, die verpachtet oder als Poliklinik-Apotheken verwaltet wurden. Die Anzahl der âÂÂApotheken im Privatbesitzâ betrug 1956 rund 298 von 1.533 Apotheken (= 19,4 %) und die Zahl verringerte sich stetig bis es nur noch âÂÂLandesapothekenâ oder Apotheken an Polikliniken gab. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Möglichkeiten wanderten viele vollausgebildete Apotheker ab 1951 in den Westen aus, so dass die staatliche Führung sich gezwungen sah, nach sowjetischem Vorbild sogenannte Pharmazieingenieure als mittleres medizinisches Personal mit Ausbildung auf Fachschulen, z. B. der damaligen Pharmazieschule Leipzig, einzuführen.
Im 21. Jahrhundert hat sich die Apotheke vielerorts zu einem profitablen und modernen Unternehmen gewandelt. In Deutschland versorgten im Jahr 2018 19.423[19] Apotheken die Bevölkerung mit Medikamenten.
Museen
Siehe auch: Liste von Apothekenmuseen
Die geschichtliche Entwicklung des Apothekenwesens, der Gewinnung von Wirkstoffen, der Herstellung von Arzneien und des Berufsstandes der Apotheker bringen auch die Museen nahe, die sich mit diesen Themen befassen. In Deutschland gibt es davon rund 40, etwa das Deutsche Apotheken-Museum in Heidelberg. Das Pharmazie-Historische Museum der Universität Basel beherbergt eine der weltweit gröÃÂten Sammlungen zur Geschichte der Pharmazie. Weitere Apothekenmuseen finden sich beispielsweise in Brixen, Lissabon oder Budapest.
Die Apotheke in Deutschland
Kennzeichen der Apotheke
Heutiges Kennzeichen
Heutiges Kennzeichen der Apotheke, Entwurf: Fritz Rupprecht Mathieu, 1951
Seit 1951 wird in Westdeutschland der Entwurf von Fritz Rupprecht Mathieu mit ÃÂskulapschlange und Arzneikelch verwendet.[20] Es basiert auf einem Entwurf von Ernst Paul Weise, der bei einem Wettbewerb der Deutschen Apothekerschaft für ein neues Apothekensignet 1936 den ersten Preis erhielt. Das Symbol ist auch als âÂÂSchale der Hygieiaâ bekannt. Das Apotheken-A â gemäàZeichensatzung ein rotes âÂÂgroÃÂes gotisches A auf weiÃÂem Grund mit in weiÃÂer Ausführung eingezeichnetem Arzneikelch mit Schlangeâ â ist beim Deutschen Patentamt als offizielles Verbandszeichen des deutschen Apothekerverbandes (DAV) eingetragen und darf nur in der genannten Form und unter strikter Beachtung der Zeichensatzung verwendet werden.
Das Apotheken-A ist nur in Deutschland üblich. Weniger gebräuchlich ist hier das internationale Symbol, das Grüne Kreuz. An Orten mit internationalem Publikumsverkehr -wie GroÃÂstadtbahnhöfen oder Flughäfen- wird dieses bisweilen zusätzlich zum Apotheken-A verwendet.
Historische Kennzeichen
Jahrhundertelang wurde auf bildlichen Darstellungen der Apotheker durch die Handwaage gekennzeichnet. Der Bedarf für ein einheitliches Apothekenlogo kam jedoch erst im 20. Jahrhundert auf. Zunächst wurde oft das weiÃÂe Kreuz auf rotem Grund verwendet, was jedoch wegen der ÃÂhnlichkeit mit dem Schweizer Staatswappen rechtlich problematisch war. AuÃÂerdem war dieses Symbol ebenso wenig eindeutig wie der gelegentlich verwendete Mörser, denn auch die Drogerien nutzten beide Symbole.
Zur Abgrenzung wurde ein eindeutiges, deutschlandweit einheitliches Logo benötigt. 1929/30 siegte in einem Wettbewerb der Fa. Verunda das von der Bauhaus-Schule inspirierte âÂÂDrei-Löffel-FlascheâÂÂ-Zeichen, das eine dreimal tägliche Einnahme eines flüssigen Arzneimittels symbolisiert. Nach fünf Jahren wurde es immerhin von rund einem Drittel aller Apotheken genutzt; es blieb jedoch wegen seines âÂÂschockierend modernenâ Stils umstritten. Das angeblich einzige erhaltene Drei-Löffel-Symbol wird im Deutschen Apotheken-Museum im Heidelberger Schloss gezeigt.
Ein neuerlicher Wettbewerb 1936 wurde unter der ÃÂgide des seit 1933 amtierenden âÂÂReichsapothekenführersâ Albert Schmierer vom roten A gewonnen; doch das ursprünglich im Entwurf vorgesehene weiÃÂe Kreuz wurde wegen der ÃÂhnlichkeit zum Schweizerkreuz verworfen und durch die âÂÂzeitgemäÃÂeâ Lebens-Rune ersetzt.[21] Das neue Apotheken-A wurde 1937 flächendeckend eingeführt. Schnell hatte dieses Zeichen einen sehr hohen Bekanntheitsgrad erreicht. Nach dem Krieg war jedoch die Verwendung der Runenzeichen nicht mehr zulässig, so dass wiederum eine Neugestaltung des bekannten Zeichens nötig wurde.
Ausgestopftes Krokodil in einer historischen Apotheke (Apothekenmuseum im Heidelberger Schloss)
In historischen Abbildungen von Apotheken existiert oft ein von der Decke herabhängendes, ausgestopftes Krokodil. Das Reptil galt als fremdartig und exotisch und alles, was diesen Kriterien entsprach, galt gleichermaÃÂen als gesund und wurde gemeinhin als heilungsfördernd angesehen.[22]
GroÃÂes rotes A in Gebrochener Grotesk-Schrift mit einem weiÃÂen Kreuz, Entwurf: Ernst Paul Weise, 1936
GroÃÂes rotes A in Gebrochener Grotesk-Schrift mit Elhaz-Rune aus der Zeit des Nationalsozialismus
Das âÂÂDrei-Löffel-ZeichenâÂÂ, Entwurf: Rudolf Weber, 1929
Gesetzliche Regelungen
Heute ist die Apotheke sowohl als Institution und Unternehmen mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen wie dem Arzneimittelgesetz, der Apothekenbetriebsordnung und dem Sozialgesetzbuch (Deutschland) unterworfen. Dies zwängt sie in ein enges Korsett, das wenig Flexibilität für moderne Unternehmensführung in Sachen Preis-, Kommunikations- und Produktpolitik lässt. Hauptaugenmerk der Apotheken sollte nach dem Selbstverständnis der Apotheker die unabhängige Beratung der Patienten respektive Kunden sein. Oftmals geraten aber der durch andauernde Gesetzesänderungen politisch induzierte Zwang nach Umsatzsteigerung und der Wunsch, das Beste für den Kunden zu tun, miteinander in Konflikt. Die Aufforderung zu freiem Wettbewerb der Apotheken untereinander mit einer legitimen Verbilligung von Arzneimittel sehen viele Apotheker einerseits mit der Gefahr der schlechteren Beratung und eines schädlichen Mehrverbrauchs an Arzneimitteln für die Patienten, andererseits mit existenzgefährdenden wirtschaftlichen Risiken verbunden.
International bekanntes Zeichen â für âÂÂRezeptâ bzw. verschreibungspflichtige Arzneimittel
Um Interessenkonflikten zu begegnen, wurde die vormals relative Preisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Januar 2004 auf einen Aufschlag von 3 Prozent, zuzüglich eines Festzuschlags je Packung umgestellt. Andererseits lieàder Gesetzgeber mit dem Ziel einer Wettbewerbintensivierung das Versandverbot und die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel (sogenannte OTC-Arzneimittel) fallen und lockerte das sogenannte Mehrbesitzverbot. Seitdem ist es Apothekern erlaubt, bis zu drei Filialapotheken zu besitzen und bei entsprechenden Voraussetzungen Arzneimittel auch zu versenden. Darüber hinaus entstanden zahlreiche Versand- und Internetapotheken in Deutschland sowie im nahen Ausland, beispielsweise in den Niederlanden, in der Schweiz oder in Tschechien.
Wer eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Personalkonzession).
Zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung darf nur ein approbierter Apotheker eine Apotheke besitzen (Fremdbesitzverbot). Kapitalgesellschaften dürfen hingegen keine Apotheken betreiben. In den letzten Jahren wurde oft vermutet, dass das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot europarechtlich unzulässig sei. Am 19. Mai 2009 stellte der Europäische Gerichtshof jedoch fest, dass die mit dem Fremdbesitzverbot einhergehenden Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit nicht unverhältnismäÃÂig seien und mit Europäischem Recht in Einklang stünden. Damit bleibt der Fremdbesitz in Deutschland weiterhin verboten. Die Richter folgten der Argumentation, dass die Länder entsprechende Regelungen erlassen dürften, wenn sie dies zum Schutze der Gesundheit für erforderlich halten.[23]
Apothekenpflicht
Arzneimittel, die einer Beratung bedürfen und daher nur in Apotheken verkauft werden dürfen, unterliegen der Apothekenpflicht. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit gewährt werden. Ein Rezept ist dafür nicht erforderlich, solange das Medikament nicht verschreibungspflichtig ist.
Die einfache Apothekenpflicht regelt sich nach ç 43 Arzneimittelgesetz. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind vereinfacht ausgedrückt Arzneimittel, die nur durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden dürfen. Es besteht seitens des pharmazeutischen Personals Beratungspflicht (es sei denn, der Kunde lehnt eine Beratung ausdrücklich ab). Entsprechende offene Fragen sollten daher bei der Abgabe gestellt werden, um den Beratungsbedarf abzuklären. Internet-Versandapotheken sind dazu verpflichtet, diese Beratung in anderer angemessener Form z. B. per E-Mail oder Telefon durchzuführen. Auch diese Form der Beratung darf ausschlieÃÂlich durch pharmazeutisches Personal durchgeführt werden. Nachteil der Beratung bei der Versandapotheke ist, dass eine Beratung in der Regel erst nach ausdrücklicher Anfrage des Kunden einsetzt. Oft erkennt ein Kunde jedoch zunächst gar nicht, dass ein Beratungsbedarf besteht, etwa wenn er ein Mittel verlangt, das gar nicht zu seinen Beschwerden passt. Aus demselben Grunde besteht für apothekenpflichtige Arzneimittel ein Selbstbedienungsverbot.
Vorgeschriebenes Inventar
Bautzen am Hauptmarkt
Nach ç 5 der Apothekenbetriebsordnung müssen in der Apotheke an Fachliteratur vorhanden sein:
wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln im Rahmen des Apothekenbetriebs notwendig sind. Die Verordnung nennt an dieser Stelle nicht abschlieÃÂend das Arzneibuch (in Deutschland bestehend aus dem Europäischen Arzneibuch, dem Deutschen Arzneibuch und dem Homöopathischen Arzneibuch), den Deutschen Arzneimittel-Codex und das Synonym-Verzeichnis zum Arzneibuch, welches gebräuchlichen Bezeichnungen für Arzneimittel und Ausgangsstoffe auflistet,
wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Information und Beratung des Kunden über Arzneimittel notwendig sind, insbesondere Informationsmaterial über die Zusammensetzung, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Dosierungsanleitung und die Hersteller der gebräuchlichen Fertigarzneimittel sowie über die gebräuchlichen Dosierungen von Arzneimitteln (z. B. Rote Liste, Kommentar zum Arzneibuch),
wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Information und Beratung der zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen über Arzneimittel erforderlich sind,
Texte der geltenden Vorschriften des Apotheken-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Heilmittelwerbe- und Chemikalienrechts.
Ferner wird in der Apothekenbetriebsordnung geregelt, welche Geräte vorrätig sein müssen.[24]
Filialapotheken
Seit 1. Januar 2004 dürfen in Deutschland die Apothekeninhaber neben ihrer (dann) Hauptapotheke bis zu drei weitere öffentliche Apotheken, sog. Filialapotheken, betreiben (eingeschränkter Mehrbesitz gemäàç 1 Abs. 1, ç 2 Abs. 4 und 5 Apothekengesetz). Folgende Bedingungen sind dafür zu erfüllen:
Nur ein approbierter Apotheker mit einer (Haupt-)Apotheke, in der er selbst verantwortlich tätig ist, kann Filialapotheken eröffnen bzw. besitzen.
Eine Filialapotheke muss in demselben oder zumindest in einem benachbarten Kreis (bzw. der kreisfreien Stadt) liegen.
Eine Filialapotheke ist sowohl in sachlicher als auch in personeller Hinsicht genauso auszustatten wie eine Vollapotheke.
Für jede Filiale ist ein ebenfalls approbierter Apotheker als verantwortlicher Apothekenleiter zu benennen.
Der Inhaber einer Erlaubnis zum Betreiben einer Filialapotheke (âÂÂErlaubnisträgerâÂÂ) darf sich nicht von einem Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur vertreten lassen, sondern ausschlieÃÂlich von einem anderen approbierten Apotheker. Die Vertretung der Apothekenleiter der Filialapotheke(n) durch Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure ist dagegen zulässig, wie bei jeder anderen öffentlichen Apotheke auch (vgl. Apothekenleitung).
Apothekenkooperationen
â Hauptartikel: Apothekenkooperation
Abzugrenzen von Filialapotheken sind sogenannte Apothekenkooperationen. Eine solche Kooperation verfolgt im Wesentlichen das Ziel, gemeinsame Werbeaktionen zu initiieren und Einkaufsvorteile zu erzielen â also Kostenersparnis. Die teilnehmenden Apotheken bleiben dabei rechtlich selbständig und die gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschaftsform von Apotheken unberührt: Der Apotheker ist weiterhin selbständiger Unternehmer mit einem bis zu maximal vier Gewerbebetrieben.
Daneben existierten Bestrebungen, die Kompetenz als Kooperation auf die Partnerschaft mit gesetzlichen Krankenkassen auszudehnen. Beispiele für Kooperationen mit insgesamt etwa 7.000 Mitgliedern sind der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA; mit alleine etwa 3.600 Mitgliedern), vivesco, meine apotheke, parmapharm und einige andere mehr.
Weitergehende Konzepte in Hinblick auf mögliches Franchising werden in Fachkreisen derzeit kritisch diskutiert und hinterfragt, da sie den Apotheker als selbständigen Unternehmer mit seinem derzeitigen gesundheitspolitischen Auftrag in Frage stellen könnten.
Apothekenketten
Apothekenketten sind in Deutschland weiterhin verboten, abgesehen von âÂÂMini-Kettenâ aus bis zu vier Apotheken im Besitz desselben Apothekers (siehe Filialapotheke). Einige Apotheken-Kooperationen treten allerdings in der ÃÂffentlichkeit so auf, als seien sie Apothekenketten, so z. B. DocMorris; diese Apotheken sind jedoch rechtlich selbständige Einzelbetriebe; sie nutzen lediglich gegen Zahlung einer Lizenzgebühr das DocMorris-Logo. Ursprünglich wollte der DocMorris-Mutterkonzern, der PharmagroÃÂhändler Celesio, in Deutschland eine Apothekenkette aufbauen; er hatte gehofft, dass das deutsche Fremdbesitzverbot (Eigentum einer Apotheke durch einen Nichtapotheker oder Kapitalgesellschaft) durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt werde; eine erste Filiale wurde 2006 in Saarbrücken eröffnet (was zwar rechtswidrig war, jedoch von der saarländischen Regierung genehmigt wurde mit der Begründung, das deutsche Fremdbesitzverbot würde ohnehin vom EuGH gekippt werden). Am 19. Mai 2009 bestätigte jedoch der EuGH, dass das deutsche Fremdbesitzverbot durchaus mit europäischem Recht vereinbar ist; Apothekenketten bleiben also weiterhin verboten.[23] Apothekerorganisationen wie ABDA und VDPP begrüÃÂten das Urteil als Sieg für den Verbraucherschutz.[25]
Versandapotheken
â Hauptartikel: Arzneimittelversandhandel in Deutschland
Aus grundsätzlichen Erwägungen war der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland bis 2003 untersagt. Das Verbot wurde erst Ende der 1990er-Jahre in das Apothekengesetz aufgenommen. Eine Verfassungsbeschwerde zweier deutscher Apotheker betreffend den Versand von Impfstoffen[26] führte zur Freigabe des Versandhandels für Apotheken ab dem 1. Januar 2004.[27] Betäubungsmittel und Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, sind von dieser Regelung nach dem Arzneimittelgesetz ausgenommen. Gleichzeitig entfiel die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zwar stellte der Europäische Gerichtshof kurz darauf fest, dass eine Einschränkung des Versandhandels zumindest von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat der EU rechtens sei, was jedoch die generelle Aufhebung des Versandhandelverbotes für Arzneimittel in Deutschland nicht weiter beeinflusste.
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland Apotheken erlaubt. Darüber hinaus muss bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis auf Zulassung zum Versandhandel gestellt werden. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Versandhandel in Hinblick auf die Räume der Apotheke keine Einschränkung des Apothekenbetriebes vermuten lässt. Die am Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Apotheke unterliegt allen in Deutschland geltenden gesetzlichen Einschränkungen hinsichtlich Sozialgesetzgebung, Apothekengesetz und Heilmittelwerbegesetz. Hingegen unterliegen im europäischen Ausland liegende Apotheken nicht den in Deutschland geltenden Sozialgesetzen (SGB V). Auch die Einhaltung von werberechtlichen Beschränkungen kann im europäischen Ausland nicht vollumfänglich eingeklagt werden.
âÂÂInternationale ApothekeâÂÂ
Die Bezeichnung âÂÂInternationale Apothekeâ ist nicht definiert. In der Urteilsbegründung eines Oberverwaltungsgerichtes heiÃÂt es,[28] das Spektrum möglicher Erwartungen eines Durchschnittsverbrauchers an eine internationale Apotheke reiche von der Annahme, ausländische Medikamente zu günstigeren Preisen und besonders kurzen Lieferzeiten erhalten zu können über die Vorstellung, dass die Apotheke über den regionalen Marktbereich einer Apotheke hinaus, auch auÃÂerhalb der Bundesrepublik, tätig sei und Filialen im Ausland betreibe, bis hin zur Erwartung spezieller Beratungskompetenz in Bezug auf ausländische Arzneimittel und breiter Sprachkompetenz des Apothekenpersonals.
2008 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bezeichnung âÂÂInternationale Apothekeâ als Bestandteil des Firmennamens einer Apotheke keine Irreführung des Verbrauchers darstelle. Die Erwartungshaltung des Durchschnittsverbrauchers stimme in aller Regel mit der Rechtslage überein, die ein Vorrätighalten von ausländischen, in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln verbiete. Das OVG hatte eine andere Auffassung vertreten und argumentiert, der Name âÂÂInternationale Apothekeâ suggeriere, dass eine solche Apotheke besser als andere gerüstet sei, ausländische Arzneimittel zu liefern, und sei daher wettbewerbswidrig. Dagegen geklagt hatte eine Apotheke, in der zahlreiche verschiedene Sprachen gesprochen, viele Print- und elektronische Medien mit Informationen über ausländische Arzneimittel vorgehalten wurden und über Beziehungen zu einer Importfirma ein besonders zügiger Bezug ausländischer Arzneimittel gewährleistet wurde.[29]
Apothekenpersonal
â Hauptartikel: Apothekenpersonal
Zum pharmazeutischen Personal gehören Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und Personen, die sich in der Ausbildung zum Apotheker oder PTA befinden. Letztere verkaufen unter Aufsicht des Apothekers. Zum nichtpharmazeutischen Personal gehören die Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) (früher Apothekenhelfer) und Arzneimittel ausliefernde Boten.
Für die Abschlüsse aus der DDR gelten entsprechende Regelungen. Dabei sind Apothekenfacharbeiter den Apothekenhelfern und Apothekenassistenten den pharmazeutisch-technischen Assistenten gleichgestellt. In den rund 21.500 deutschen Apotheken arbeiten im Jahr 2008 rund 144.000 Menschen.
Die Apotheke in ÃÂsterreich
ÃÂffentliche Apotheke und ärztliche Hausapotheke
Blick in die historische (1792) Spitalsapotheke des Elisabethinen-Klosters in Klagenfurt am Wörthersee
Das Apothekenwesen ist in ÃÂsterreich durch das Apothekengesetz geregelt. Es existieren zwei Arten von Apotheken nebeneinander.
Die eine Art ist die öffentliche Apotheke, die von einem Apotheker geführt wird. Anfang 2010 existieren 1.255 Apotheken bundesweit.[30] Der Abstand von Apothekenstandorten beträgt vom Gesetz vorgesehen mindestens 4 Kilometer, um die ÃÂberlebensfähigkeit und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten zu gewährleisten.
Als zweite Art gibt es auch sogenannte ärztliche Hausapotheken. Dabei handelt es sich um Apotheken, die von einem Arzt für Allgemeinmedizin (praktischer Arzt) geführt werden. Sie sollen eine Mindestversorgung mit Medikamenten auch in entlegenen Gebieten garantieren. Solche Apotheken bekommen nur eine Konzession, wenn sich in der Gemeinde, in der der Arzt die Praxis führt, keine öffentliche Apotheke befindet und die nächste öffentliche Apotheke mehr als vier StraÃÂenkilometer entfernt ist.[31] In einer Hausapotheke sind nur abgabefertige Arzneimittel bei einem oft kleinen Medikamentenvorrat erhältlich. Die Hausärzte dürfen Medikamente nur an ihre Patienten abgeben. Etwa zehn Prozent aller Kassenrezepte werden über Praxisapotheken eingelöst.
Kennzeichnung der Apotheken
Kennzeichen der Apotheken in ÃÂsterreich[32]
Anders als in Deutschland gab es vor dem Anschluss im Jahr 1938 keine einheitliche Kennzeichnung der Apotheken in ÃÂsterreich. Es gab zwar ÃÂberlegungen ein Zeichen für den Apothekerstand zu schaffen. In diesem Zusammenhang findet man schon vereinzelt die heute verwendete Schlange mit der Schale, wie auf einem Grabstein eines Apothekers. Auch als 1937 das Apotheker-Dienstabzeichen eingeführt wurde, hatte das nichts mit einer Kennzeichnung der Apotheken selbst zu tun.
Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich wurde das dort geltende Symbol des A in Gebrochener Groteskschrift im Herbst 1938 eingeführt.
Nach Kriegsende war das verwendete Fraktur-A für die österreichischen Apotheken aus politischen Gründen untragbar. Es gab aber weder ein neues Logo, noch ein altes, das man wiederverwenden konnte. Aber erst im Frühjahr 1950 befasste sich der damalige Apothekerverein, der heutige Apothekerverband, mit der Werbung für Apotheken und damit auch für ein einheitliches Logo. Die ÃÂsterreichische Apothekerzeitung schrieb in der Folge einen Wettbewerb unter allen österreichischen Apothekern aus. Aus 261 Entwürfen wurde das noch heute gültige A, das aus der züngelnden Schlange und der auf einer Säule stehenden Schale gebildet wird, von einer Jury ausgewählt. Ab 1951 wurde dieses Symbol österreichweit groÃÂteils verwendet.[33]
Im Jahr 1995 wurde das Thema nochmals aufgeworfen, nachdem in vielen europäischen Ländern das grüne Kreuz verwendet wurde, ob sich auch ÃÂsterreich dabei anschlieÃÂen sollte. Nachdem aber in der Bevölkerung der Erkennungswert des bisherigen Symbols derart groàwar, wurde beschlossen in Fremdenverkehrsgebieten oder an Orten wie Flughäfen oder internationalen Bahnhöfen das grüne Kreuz als zusätzliches Logo zu verwenden, aber das bisherige weiter zu führen. Eine im Jahr 2008 durchgeführte Marktuntersuchung ergab für dieses Zeichen einen Wiedererkennungswert von über 90 %.[34]
Das gültige Logo ist ein geschütztes Zeichen, das von Apotheken in ÃÂsterreich geführt werden darf, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Lagerungsvorschriften und Kennzeichnungen
Für ÃÂsterreich gelten folgende Lagerungsvorschriften:
Indifferenda sind leicht wirksame Substanzen. Das GefäÃÂ, in dem ein Indifferendum gelagert wird, muss mit schwarzer Schrift auf weiÃÂem Hintergrund beschriftet sein.
Separanda sind stark wirksame Substanzen. Das GefäÃÂ, in dem ein Separandum gelagert wird, muss mit roter Schrift auf weiÃÂem Hintergrund beschriftet sein. Separanda müssen separat von anderen Substanzen gelagert werden. Häufig werden sie in einem gesonderten Alphabet zusammengefasst. Auch Separanda im ÃÂbervorrat und Rezepturbehelfe, die Separanda enthalten, müssen getrennt von anderen Substanzen gelagert werden. Im österreichischen Arzneibuch (ÃÂAB) sind diese Substanzen mit dem Wort Separandum gekennzeichnet, in der österreichischen Arzneitaxe mit einem Kreuz âÂÂ+âÂÂ.
Venena sind sehr stark wirksame Substanzen. Das GefäÃÂ, in dem ein Venenum gelagert wird, muss mit weiÃÂer Schrift auf schwarzem Hintergrund beschriftet sein. Sie müssen auÃÂerdem in einem ständig verschlossenem Schrank (Giftschrank) aufbewahrt werden. Der Schlüssel dazu darf nicht ständig stecken. Im Arzneibuch sind die entsprechenden Substanzen mit dem Wort Venenum gekennzeichnet, in der österreichischen Arzneitaxe mit 2 Kreuzen âÂÂ++âÂÂ.
Bei Separanda und Venena musste früher zusätzlich noch die Einzelmaximaldosis (EMD â wie viel von dem Wirkstoff ein Mensch maximal auf einmal anwenden â zum Beispiel: schlucken, ⦠â darf) und die Tagesmaximaldosis (TMD â wie viel ein Mensch maximal über den Tag verteilt anwenden darf) auf dem Gefäàangeführt sein. Der Apotheker muss aber immer noch jedes Rezept daraufhin überprüfen.
Vor Licht zu schützende Substanzen müssen in einem lichtundurchlässigen Gefäà(KunststoffgefäÃÂe, Papiersäcke usw.), oder in dunkelbraunem Glas, das den Anforderungen des Arzneibuchs entspricht, gelagert und abgegeben werden. StandgefäÃÂe aus blauem und grünem Glas dürfen dafür nicht verwendet werden da sie nicht die vorgeschriebene Wellenlänge des Lichts absorbieren. Im Arzneibuch steht der Hinweis âÂÂvor Licht geschützt aufzubewahrenâÂÂ, in der Arzneitaxe ist die entsprechende Substanz mit einem âÂÂLâ gekennzeichnet. Die Lichtschutzbestimmungen betreffen aber nicht nur die zu schützende Reinsubstanz, sondern auch sämtliche magistralen Zubereitungen in denen sie verarbeitet sind.
ApothekengefäÃÂe aus dem 19. Jahrhundert aus der Löwen-Apotheke in Remscheid-Lüttringhausen
Falls ein Glasgefäàfür die Lagerung verwendet wird, muss es folgende Kriterien erfüllen:
Dicke mindestens 2 mm
Licht mit der Wellenlänge von 410 Nanometer muss mindestens 98 % absorbiert werden
Licht mit der Wellenlänge von 700 nm muss mindestens zu 72 % durchgelassen werden
Diese Arzneimittelgruppen brauchen einen Lichtschutz:
ÃÂtherische ÃÂle
Aromatische Wässer
Collyria (Augentropfen)
Emulsionen
Fette, ÃÂle
Pflanzliche Drogen
Sämtliche Fluid- und Trockenextrakte
Tinkturen (teilweise nur von direktem Sonnenlicht zu schützen)
Diese Präparate sollen vor zu groÃÂem Einfluss von Licht, Wärme, Strahlung usw. geschützt werden.
Grundsätzlich soll jedes Arzneimittel weitgehend vor direktem Sonnenlicht geschützt werden. Gut schlieÃÂende GefäÃÂe sollen den Inhalt vor Verunreinigungen wie Schmutz oder Fremdstoffen schützen. Dicht schlieÃÂende GefäÃÂe schützen auch vor Einflüssen durch die Luft (Kohlendioxid, Sauerstoff, Wasserdampf usw.), die sonst chemische Veränderungen hervorrufen würden. AuÃÂerdem soll verhindert werden, dass flüchtige Wirkstoffe in unzulässigen Mengen entweichen (zum Beispiel bei ätherischen ÃÂlen). Bei flüchtigen Substanzen muss man aber auch darauf achten, dass das Gefäànicht zu groàist, da sonst zu viel Luft darin miteingeschlossen ist.
Gut schlieÃÂende GefäÃÂe sind:
Verschraubungen aus Bakelit oder anderen geeigneten Kunststoffen
Blecheinsätze mit Deckeln
Behältnisse mit gut schlieÃÂenden Deckeln aus Porzellan, Holz, Fayence oder geeigneten Kunststoffen
Blechdosen oder Pappdosen mit gut schlieÃÂenden Deckeln
Als dicht schlieÃÂend gelten:
GefäÃÂe mit Schraubverschluss mit Dichtung
GlasgefäÃÂe mit eingeschliffenem Stopfen
mit Gummi- oder angepassten Kunststoffstopfen verschlossene GefäÃÂe
Vorgeschriebenes Inventar
Das vorgeschriebene Inventar ist ähnlich wie in Deutschland.
Eine Apotheke muss in ÃÂsterreich auÃÂerdem über Telefon, Fax und Internetzugang verfügen. Zudem muss ein netzunabhängiges Radiogerät vorhanden sein.[35]
Versandapotheken in ÃÂsterreich
ÃÂsterreichischen Apotheken ist der Versand von Arzneimitteln verboten. Ausländische Apotheken dürfen aber Arzneimittel zu österreichischen Konsumenten schicken, sofern der Versandhandel im Ursprungsland erlaubt ist. Dies allerdings nur dann, wenn die verschickten Arzneimittel in ÃÂsterreich zugelassen sind, es sich um in ÃÂsterreich rezeptfreie Arzneimittel handelt und die Medikamente ausschlieÃÂlich für den persönlichen Bedarf benötigt werden.[36] So gibt es seit einigen Jahren Versandapotheken aus der Tschechischen Republik und aus Deutschland, die nach ÃÂsterreich hineinliefern. Seit April 2014 betreibt der ÃÂsterreichische Apothekerverband die Online-Plattform APOdirekt.at, auf der der Kunde online Medikamente und Sortiment aus der Apotheke vorreservieren und in der gewünschten Apotheke vor Ort (mehr als die Hälfte der ÃÂsterreichischen Apotheken sind angeschlossen) abholen kann (sogenanntes âÂÂclick&CollectâÂÂ-Prinzip).
Die Apotheke in der Schweiz
Das Standardlogo für Apotheken in der Schweiz
Das Apothekenlogo der Pharmasuisse
In der Schweiz ist das Apothekenwesen kantonal geregelt. Die Apothekerverbände der einzelnen Kantone sind im Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse organisiert. 78 Prozent aller Apotheken gehören diesem Verband an.[37]
Welche Medikamente die schweizerischen Apotheken abgeben dürfen, ist durch die sogenannte Abgabekategorie geregelt.
Waren Apotheken bis 2007 ausschlieÃÂlich mit einem Symbol, das ein grünes Kreuz mit Waage und ÃÂskulapnatter darstellt, gekennzeichnet, so können sich Mitglieder der Pharmasuisse seit 2007 stattdessen mit einem Symbol kennzeichnen, das eine eingetragene Marke ist.[38] Das neue Symbol stellt ein grünes Kreuz mit stilisierter ÃÂskulapnatter dar.
Apotheken in anderen Ländern
1909 erbaute Apotheke in Swakopmund, Namibia (2014)
Litauen
Die gröÃÂte Apotheken-Kette in Litauen ist Eurovaistinà(Umsatz von 172,7 Mio. Euro, 255 Apotheken), Tochterunternehmen von Euroapotheca (sie gehört dem gröÃÂten litauischen Konzern Vilniaus prekyba). Andere Ketten sind Nemuno vaistinà(Umsatz von 107 Mio. Euro, 300 Apotheken âÂÂCameliaâÂÂ), Gintarinàvaistinà(Umsatz von 71,54 Mio. Euro, 225 Apotheken), Norfos vaistinà(91 âÂÂNâÂÂ-Apotheken).
Vereinigte Staaten
Apothekensymbol in den USA: Mörser und Pistill mit dem Zeichen â für Rezept
Eine der gröÃÂten Drugstore-Ketten ist Walgreens
In den Vereinigten Staaten bestehen Apotheken (Pharmacies) entweder als selbständige Unternehmen oder als Abteilungen von Supermärkten oder Drugstores. Da Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind (sog. Over-the-counter drugs), auch in Supermärkten, an Tankstellen usw. gehandelt werden dürfen, handeln amerikanische Apotheken vor allem mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Auch Versandapotheken sind weit verbreitet und werden von vielen Krankenversicherungsunternehmen gefördert. Eine Studie des National Center on Addiction and Substance Abuse der Columbia University ergab, dass 85 Prozent der US-amerikanischen Versandhändler verschreibungspflichtige Arzneimittel wie etwa Valium oder Ritalin ohne Rezept verkaufen.[39] Verbreitet sind, besonders in den Chinatowns, unabhängige Apotheken, die auf die traditionelle chinesische Medizin spezialisiert sind.
Orangefarbenes Arzneidöschen
Zu den Besonderheiten des amerikanischen Apothekenwesens gehört die Tatsache, dass der GroÃÂhandel Medikamente kaum in der Endverpackung liefert. Tabletten, Kapseln und ähnliche lose Arzneimittel werden vom Apotheker aus der GroÃÂhandelsverpackung abgezählt und â der Verschreibung entsprechend â in orangefarbenen Plastikdöschen abgepackt und etikettiert. Wenn Medikamente â wie z. B. Antibiotika für Kinder â in Pulverform geliefert, vor der Einnahme aber in Wasser aufgelöst werden müssen, geschieht auch dies in der Apotheke. Das individuelle Herstellen von Medikamenten, wie z. B. Salben, ist in der Apotheke kaum verbreitet. Der Besuch in der Apotheke schlieÃÂt für den Patienten aus diesen Gründen stets eine ca. halbstündige Wartezeit ein. Viele Drugstores bieten ihren Kunden, die während der Wartezeit z. B. zum Einkaufen fahren wollen, darum einen Drive-thru-Service an; Rezeptabgabe und Abholung des fertigen Medikaments erfolgen hier an einem Schalter, an dem der Patient ohne auszusteigen mit dem Auto vorfahren kann.
Neben dem konventionellen Ausstellen von Rezepten durch den behandelnden Arzt ist es in den USA auch üblich, dass ÃÂrzte, Labore und Apotheken direkt miteinander kommunizieren. Wenn der Arzt zur Diagnosefindung eine Laboruntersuchung anordnet, kann das Labor der Apotheke direkte Anweisungen geben, und der Patient braucht nicht noch einmal beim Arzt vorzusprechen. Eine Beratung zu nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln findet in den groÃÂen Apothekenketten meist nicht statt. Einige Drugstores versuchen in jüngster Zeit mit Erfolg, diese Beratungslücke durch eine kostenpflichtige Beratung durch medizinisches Hilfspersonal â meist Krankenpflegern â zu schlieÃÂen.
Apothekensymbole in verschiedenen Ländern
Internationales Apothekensymbol in Irland, Spanien, Ukraine und im Vereinigten Königreich
Variante des Grünen Apothekenkreuzes in Frankreich
Apothekensymbol in Hongkong
Apothekensymbol in Indien
Apothekensymbol in Island
Apothekensymbol in Italien
Hinweisschild in den Niederlanden (StraÃÂenschild)
Apothekensymbol in Ungarn
In einigen Ländern sind je nach behördlichen Verordnungen verschiedene Variationen des üblichen Symbols üblich. So wird das grüne Kreuz in Spanien oft einfarbig oder mit ergänzendem Zierrat verwendet. In anderen Ländern fehlen derartige Vorschriften ganz. In den Niederlanden gibt es lediglich ein genormtes StraÃÂenschild. Das ähnliche Symbol des Königl.-Niederländischen Apothekenverbands (KNMP) weicht in einigen Details ab, ist dunkelblau und wird von vielen Mitgliedsapotheken verwendet. In anderen Ländern haben sich ebenfalls bestimmte Symbole in verschiedenen Variationen durchgesetzt, die besonders häufig verwendet werden. So werden beispielsweise in Polen verschiedene Variationen aus ÃÂskulapnatter mit Stab oder mit Trinkschale verwendet (mit Trinkschale meist auf einem grünen Kreuz, mit ÃÂskulapstab manchmal auf einem blauen Star of Life), oft verwendet werden auch ein weiÃÂes Kreuz auf einem roten oder grünen Punkt mit oder ohne Symbole, ein rotes Kreuz ohne Hintergrund, ein Herz als allgemeines Gesundheitssymbol usw.
Literatur
Willem Frans Daems: Die Termini technici âÂÂapotecaâ und âÂÂapotecariusâ im Mittelalter. In: Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 8, 1956, S. 39âÂÂ52.
Werner Dressendörfer: Spätmittelalterliche Arzneitaxen des Münchner Stadtarztes Sigmund Gotzkircher aus dem Grazer Codex 311. Ein Beitrag zur Frühgeschichte des süddeutschen Apothekenwesens. (Mathematisch-naturwissenschaftliche Dissertation LMU München) Wellm, Pattensen bei Hannover, jetzt bei Königshausen & Neumann, Würzburg, 1978 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 15).
Christoph Friedrich: Apotheker erinnern sich. Autobiographien aus drei Jahrhunderten. Govi-Verlag, 2007, ISBN 978-3-7741-1072-4.
Tammo Funke: Das Apothekenwesen in der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1961 am Beispiel der Länder Niedersachsen und Bremen. Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-8047-3153-0.
Werner Gaude: Die alte Apotheke. Eine tausendjährige Kulturgeschichte. Stuttgart 1979; 2. Aufl. 1986.
Dominique Jordan, Didier Ray: Apotheken und Drogerien. In: Gesundheitswesen Schweiz 2007âÂÂ2009. Verlag Hans Huber, Bern 2007, ISBN 978-3-456-84422-0.
Timo Kieser: Apothekenrecht â Einführung und Grundlagen. Deutscher Apotheker Verlag, 2006, ISBN 3-7692-4040-5.
August Mau: Apotheca. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band II,1, Stuttgart 1895, Sp. 184.
Andreas Molitor: Ungesunde Verhältnisse. In: brand eins 4âÂÂ2006, S. 118âÂÂ124. ISSN 1438-9339.
Thomas Richter: Apothekenwesen. In: Werner E. Gerabek u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 80âÂÂ86.
Rudolf Schmitz: ÃÂber deutsche Apotheken des 13. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Etymologie des apotheca-apothecarius-Begriffs. In: Sudhoffs Archiv 45, 1961, S. 289âÂÂ302.
Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. Unter Mitarb. von Franz-Josef Kuhlen. Band I: Von den Anfängen bis zum Ausgang des Mittelalters. Govi-Verlag, Eschborn/Ts. 1998 â ISBN 3-7741-0706-8.
Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. Fortgef. von Christoph Friedrich und Wolf-Dieter Müller-Jahncke. Band II: Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. Govi-Verlag, Eschborn/Ts. 2005, ISBN 978-3-7741-1027-4.
Rainer Schnabel: Pharmazie in Wissenschaft und Praxis, dargestellt an der Geschichte der Klosterapotheken Altbayerns vom Jahre 800 bis 1800. München 1965.
Weblinks
Commons: Apotheken â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Apotheke â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
Wikisource: Themenseite Pharmazie â Quellen und Volltexte
Eine kleine Kulturgeschichte der Apotheke bei Monumente Online
Deutschland
Vollständige ÃÂbersicht aller Apotheken Deutschlands
Offizielles Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker
ÃÂsterreich
Vollständige ÃÂbersicht aller Apotheken ÃÂsterreichs
Offizielle Website der ÃÂsterreichischen Apotheker-Kammer
Einzelnachweise
â Jürgen Martin: Die âÂÂUlmer WundarzneiâÂÂ. Einleitung â Text â Glossar zu einem Denkmal deutscher Fachprosa des 15. Jahrhunderts. Königshausen & Neumann, Würzburg 1991 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 52), ISBN 3-88479-801-4 (zugleich Medizinische Dissertation Würzburg 1990), S. 113 (apotÃÂke, âÂÂappotegkâ [â¦]).
â Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. hrsg. von Walther Mitzka, De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck (âÂÂ21. unveränderte AuflageâÂÂ) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 28.
â Franz Dornseiff: Die griechischen Wörter im Deutschen. De Gruyter, Berlin 1950, S. 60 und 113.
â Vgl. August Mau: Art. Apotheca. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft. Band II,1 (1895), Sp. 184.
â Conrad Brunner: ÃÂber Medizin und Krankenpflege im Mittelalter in schweizerischen Landen. Orell Füssli, Zürich 1922 (= Veröffentlichungen der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften, 1), S. 34 und 80 f. (Textarchiv â Internet Archive).
â Peter Kolb: Das Spital- und Gesundheitswesen. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2 (I: Von den Anfängen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs. 2001, ISBN 3-8062-1465-4; II: Vom Bauernkrieg 1525 bis zum ÃÂbergang an das Königreich Bayern 1814. 2004, ISBN 3-8062-1477-8; III/1âÂÂ2: Vom ÃÂbergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9), Theiss, Stuttgart 2001âÂÂ2007, Band 1, 2001, S. 386âÂÂ409 und 647âÂÂ653, hier: S. 407 f. (Apotheker).
â Gesetz über den ÃÂffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen, hier ç 20, Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie.
â Bundesamt für Gesundheit BAG: Arzneimittel. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 4. Juli 2018; abgerufen am 4. Juli 2018.
â Landesapothekerverband Baden-Württemberg (Memento vom 14. Dezember 2009 im Internet Archive).
â Christina Becela-Deller: Ruta graveolens L. Eine Heilpflanze in kunst- und kulturhistorischer Bedeutung. (Mathematisch-naturwissenschaftliche Dissertation Würzburg 1994) Königshausen & Neumann, Würzburg 1998 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 65). ISBN 3-8260-1667-X, S. 120.
â Wolfgang-Hagen Hein, Kurt Sappert: Die Medizinalordnung Friedrich II. Eine pharmaziehistorische Studie. Eutin 1957 (= Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, 12).
â Gundolf Keil: Medizinalordnung Friedrichs II. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 950.
â Website der Löwenapotheke in Trier.
â Gundolf Keil: Rezension von Elena Roussanova: Deutsche Einflüsse auf die Entwicklung der Pharmazie im Russischen Kaiserreich. Ein Handbuch (= Relationes, Schriftenreihe des Vorhabesns âÂÂWissenschaftsbeziehungen im 19. Jahrhundert zwischen Deutschland und Russland auf den Gebieten Chemie, Pharmazie und Medizinâ bei der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Band 19). Shaker, Aachen 2016, ISBN 978-3-8440-4419-5. In: Medizinhistorische Mitteilungen. Band 35, 2016 (2018), S. 295âÂÂ299, hier: S. 297.
â Gundolf Keil: Einleitung. In: Gundolf Keil (Hrsg.): Das Lorscher Arzneibuch. (Handschrift Msc. Med. 1 der Staatsbibliothek Bamberg); Band 2: ÃÂbersetzung von Ulrich Stoll und Gundolf Keil unter Mitwirkung von Altabt Albert Ohlmeyer. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 1989, S. 7âÂÂ14, hier: S. 9.
â Vgl. etwa Wilhelm Hassenstein, Hermann Virl: Das Feuerwerkbuch von 1420. 600 Jahre deutsche Pulverwaffen und Büchsenmeisterei. Neudruck des Erstdruckes aus dem Jahr 1529 mit ÃÂbertragung ins Hochdeutsche und Erläuterungen von Wilhelm Hassenstein. Verlag der Deutschen Technik, München 1941, S. 65.
â Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. Von der Volksmedizin zu den unkonventionellen Therapien von heute. C.H. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40495-2, S. 211âÂÂ214 und 226.
â EuGH: Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente rechtswidrig. Zeit Online, 19. Oktober 2016.
â Die Apotheke â Zahlen, Daten, Fakten 2019: Entwicklung der Apothekenzahl (PDF) auf abda.de, abgerufen am 4. September 2019.
â Fritz Rupprecht Mathieu â Werkschau. 9. Juni 2010, abgerufen am 11. Juni 2010 (Von Angehörigen gepflegte Website des 2010 verstorbenen Grafikers).
â arte-tv.com@1@2Vorlage:Toter Link/www.arte-tv.com (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Sendung vom 22. Januar 2006.
â Wie das Krokodil in die Apotheke kam. In: aerztezeitung.de. Abgerufen am 26. März 2016.
â a b EuGH-Urteil: Apotheken siegen gegen DocMorris focus.de, 19. Mai 2009
â https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/__4.html
â Stellungnahme des VDPP zum EuGH-Apothekenurteil Deutsche Apotheker Zeitung, 28. Mai 2009
â Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 2003
â Arzneimittel-Versandhandel AOK-Bundesverband
â OVG Nordrhein-Westfalen ÷ Beschluss vom 11. Dezember 2006 ÷ Az. 13 A 2771/03
â BVerwG 3 C 1.07 â Urteil vom 17. Januar 2008 beim Bundesverwaltungsgericht (bverwg.de)
â ÃÂrztliche Hausapotheken: Panikmache völlig unbegründet ÃÂsterreichische Apothekerkammer abgerufen am 23. März 2010.
â ç 29 Apothekengesetz: Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke. jusline.at, Stand: 1. August 2015.
â Vgl. Otto Nowotny: Der mühsame Weg zum Symbol der Pharmazie. Der Sieg der Schlange (PDF) In: ÃÂsterreichische Apotheker-Zeitung. Band 55, Nr. 12, 11. Juni 2001, S. 583âÂÂ586 (mit 17 Entwürfen aus dem Jahr 1928) abgerufen 21. September 2019.
â Der Sieg der Schlange (PDF; 3,1 MB), österreichische Apothekerzeitung Nr. 12/56. Jahrgang vom 11. Juni 2001.
â Apotheke ist unschlagbare Marke: Hoher Bekanntheitsgrad und enormer Markenwert vom 7. November 2008, abgerufen am 9. April 2009.
â Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den Betrieb von Apotheken und ärztlichen und tierärztlichen Hausapotheken (Apothekenbetriebsordnung 2005 â ABO 2005).
â Online-Versand von Medikamenten nach ÃÂsterreich zulässig â diepresse.com.
â Mitgliedschaft Informationen auf der Website der Pharmasuisse, Stand: Dezember 2013, abgerufen am 12. November 2015.
â Leuchtkreuz und Glastafel. pharmasuisse.org
â heise-online: Valium ohne Rezept vom 19. Juli 2008.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4002466-0 (OGND, AKS)
Abgerufen von âÂÂhttps://de..org/w/index.php?title=Apotheke&oldid=210335712âÂÂ
Kategorien: ApothekeMedizinische EinrichtungUnternehmensart (Handel) nach SortimentVersteckte Kategorien: Wikipedia:Weblink offlineWikipedia:Deutschlandlastig