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GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Gründung Navigationsmenü aus Darmstadt

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Gründung bezeichnet:

Gründung (Bauwesen), ein Tragelement zur Einleitung von Lasten eines Bauwerks in den Untergrund
Gründung (Recht), das Ins-Leben-Rufen eines Vereins, einer Gesellschaft oder einer juristischen Person
Stadtgründung, den historischen Akt der Gründung einer Siedlung
Staatsgründung, den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates
Unternehmensgründung, Gründung eines Unternehmens

Umgangssprachlich: [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈgryːndʊŋ]

eine Variante des Wortes Gründünger, siehe Gründüngung

Siehe auch:

Wiktionary: Gründung Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Gründung Ã¢Â€Â“ Zitate
Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Gründung beginnt
Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Gründung enthält
Gründer (Begriffsklärung)

Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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