GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Gründung Navigationsmenü aus Offenbach am Main
Gründung bezeichnet:
Gründung (Bauwesen), ein Tragelement zur Einleitung von Lasten eines Bauwerks in den Untergrund
Gründung (Recht), das Ins-Leben-Rufen eines Vereins, einer Gesellschaft oder einer juristischen Person
Stadtgründung, den historischen Akt der Gründung einer Siedlung
Staatsgründung, den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates
Unternehmensgründung, Gründung eines Unternehmens
Umgangssprachlich: [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ÃÂgryÃÂndÃÂÃ Â]
eine Variante des Wortes Gründünger, siehe Gründüngung
Siehe auch:
Wiktionary: Gründung â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
Wikiquote: Gründung â Zitate
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Gründer (Begriffsklärung)
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Kategorie: Begriffsklärung