GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Veranstaltung Pflichten eines Veranstalters Phasen einer Veranstaltung Veranstaltungsziele Veranstaltungsformen Möglichkeiten der Versicherung Andere Begriffsverwendungen Berufe Gesetzliche Bestimmungen Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft Navigationsmenü aus Hamm
Eine Veranstaltung ist „ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt“.[1] Die Organisation des Ereignisses liegt in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution. In der Schweiz wird eine Veranstaltung synonym auch als Anlass bezeichnet.
Öffentliche Veranstaltungen im Sinne des Waffengesetzes sind „planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse, welche nicht nach der Zahl der anwesenden Personen, sondern nach ihrem außeralltäglichen Charakter und jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt und in der Regel jedermann zugänglich sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben“.[2]
Ab 200 Personen, die zeitgleich einen Raum nutzen oder auf die zugehörigen Rettungswege angewiesen sind, Anlagen im Freien mit Szenenflächen, die für mehr als 1000 Besucher gedacht sind, oder Sportstadien für mehr als 5000 Besucher werden Veranstaltungsorte nach Musterbauordnung (MBO) und Versammlungsstättenverordnungen (VStättV/ VStättVO) als Versammlungsstätte behandelt.
Inhaltsverzeichnis
1 Pflichten eines Veranstalters
2 Phasen einer Veranstaltung
2.1 Ideenphase
2.2 Planungsphase
2.3 Umsetzungsphase
2.4 Durchführungsphase
2.5 Nachbereitungsphase
3 Veranstaltungsziele
4 Veranstaltungsformen
4.1 Event (engl.)
4.2 Messe und Ausstellung
4.3 Tagung und Kongress
4.4 Großveranstaltung
4.4.1 Beteiligte
4.4.1.1 Berlin
4.4.2 Konzepte
4.4.3 Weitere Unterlagen
4.4.4 Projekt BaSiGo
4.5 Mischformen und Kombinationen
5 Möglichkeiten der Versicherung
6 Andere Begriffsverwendungen
7 Berufe
8 Gesetzliche Bestimmungen
8.1 Deutschland
8.1.1 Berlin
8.2 Österreich
9 Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft
10 Siehe auch
11 Weblinks
12 Einzelnachweise
Pflichten eines Veranstalters
Die Pflichten eines Veranstalters ergeben sich aus § 38 MVStättVO, aus den geltenden Gesetzen für Sicherheit und Ordnung und aus den Auflagen der Behörden. Zu den grundlegenden Pflichten gehören:
Einhaltung der Vorschriften
Schaffung von Sicherheit für Akteure und Besucher
Bestimmung eines Veranstaltungsleiters
Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den Behörden
Aufstellung aller notwendigen und geforderten Konzepte
die Verkehrssicherungspflicht
Einrichtung einer Brandsicherheitswache und Information an und Bereitstellung eines Sanitätswachdienstes ab 5.000 Besuchern
Einweisung des Personals[3]
Phasen einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung besteht aus mehreren Phasen. An jeder sind unterschiedliche Akteure beteiligt.
Ideenphase
In der ersten Phase wird die Idee für eine Veranstaltung umrissen und verfeinert. Dazu gehören Vorgespräche mit Partnern, die die Durchführung unterstützen, die Information über benötigte Unterlagen und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Planungsphase
Die Planungsphase beinhaltet die Abstimmung mit den Behörden. Das Ziel ist es, eine fertige Erlaubnis, eine Festsetzung oder einen Bescheid zu erhalten. Je nach Veranstaltung können weitere Konzepte erforderlich und von den Ämtern angefordert werden.
Umsetzungsphase
Ist das behördliche Verfahren abgeschlossen, kann die Umsetzung beginnen. Die Verträge mit den Dienstleistern müssen geschlossen und Personal muss akquiriert werden, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Auch die Auflagen müssen erfüllt werden. In dieser Phase kann es immer wieder Gespräche mit den beteiligten Akteuren geben.
Durchführungsphase
Die Phase der Durchführung umfasst den Aufbau, die Veranstaltung selbst und den Abbau. Das behördliche Verfahren umfasst ggf. eine Freigabe und eine Abnahme bei Schluss der Veranstaltung.
Nachbereitungsphase
In der Nachbereitungsphase wird die Veranstaltung ausgewertet. Dies umfasst die Kommunikation, die Auswertung der Besucherzahl und negative wie positive Effekte. Das Ziel sind Verbesserungsmöglichkeiten für die nächste Durchführung.[3]
Veranstaltungsziele
Veranstaltungsformen und -ziele (Übersicht)
Veranstaltungen haben unterschiedliche Ziele, aus denen sich das „Veranstaltungsdesign“ und die Veranstaltungsform ableitet. Das Veranstaltungsdesign wird dabei bestimmt von Didaktik, Methodik, Kommunikationsform, Ablauf, Veranstaltungsort und Veranstaltungsstätte, z. B. durch die Verfügbarkeit der Räume oder der Technik, und ist Grundlage für die Veranstaltungsform.
Veranstaltungen lassen sich in fünf Kernziele unterteilen:
Entscheiden
Information (Informationsvermittlung und Wissenstransfer)
Innovation (etwas Neues soll erarbeitet werden)
Motivation (Emotionsvermittlung, Teilnehmer erfahren oder erlernen ein bestimmtes, eventuell gemeinsames, Ziel)
Verkaufen (Verkaufsförderung)
Veranstaltungsformen
Übersicht der Veranstaltungsformen
Event (engl.)
Den Begriff „Event“ kann man definieren als ein Zusammenkommen/Zusammensein zum gemeinsamen Erleben von Freude oder Zusammengehörigkeit.
Ein Event kann organisiert werden von Einzelpersonen, Personengruppen, Vereinen, gewerblichen Anbietern (Eventagentur) oder anderen Institutionen.
Andere Begriffe: Powwow, Party, Gala, Schauspiel, Stadtfest, Technoparade, Kirmes (Kirchweih, Zeltkirmes, Jahrmarkt, Volksfest), Zirkus, Geburtstag, Hochzeitsfeier, Demonstration, Filmvorführung, Flugschau, Freiluftkonzert, Gottesdienst, Jubiläum, Kinderfest, Konzert, Parade (Defilee, Militärparade), Festival, Benefiz- oder Wohltätigkeitsveranstaltung
Beispiele: Loveparade, Oktoberfest, Goldene Hochzeit, Incentive (Event, mit dem ein Arbeitgeber Mitarbeiter belohnen möchte)
Siehe auch: Eventmarketing, Verkaufsförderung
Messe und Ausstellung
Der Schwerpunkt stellt die Präsentation von Produkten und der damit verbundenen Verkaufsförderung dar.[4]
Bei einer Messe oder einer Ausstellung handelt es sich um eine Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Bei einer Messe handelt es sich jedoch um eine Veranstaltung ausschließlich für Fachbesucher, während die Ausstellung für das normale Publikum freigegeben ist. Messen und Ausstellungen können vom Ordnungs- oder Gewerbeamt festgesetzt werden und genießen nach Ablauf des Verfahrens Marktfreiheiten.[5]
Andere Begriffe: Fair, Publikumsmesse, Fachmesse
Beispiele: CeBIT, IFA, IAA
Siehe auch: AUMA, FKM, Liste der größten deutschen Messeveranstaltungen
Tagung und Kongress
Schwerpunkt ist die Vermittlung und Diskussion von Informationen.[6]
Bei einer Tagung oder einem Kongress handelt es sich um eine Zusammenkunft von Personen, die in einem speziellen Themenbereich arbeiten. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Bei einem Kongress handelt es sich jedoch um eine mehrtägige Veranstaltung, während die Tagung namentlich eintägig ist.
Andere Begriffe: Konferenz (wissenschaftlich, wirtschaftlich oder politisch), Symposium, Convention, Seminar, Unterricht, Workshop, Sitzung (Besprechung, Verhandlung)
Beispiele: Parteitag, Volkshochschule
Siehe auch: MICE, Geschäftstourismus, BarCamp
Großveranstaltung
Eine Großveranstaltung ist eine besondere Form der Veranstaltung. Nach den Leitlinien von Ministerien liegt sie vor, wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Es gibt jedoch keine einheitliche Definition. Ist das geplante Ereignis eine Großveranstaltung, werden besondere Anforderungen an den Veranstalter gestellt. So sind bereits in der Planung mehr Partner einzubinden und die Behörden verlangen, dass für einzelne relevante Abläufe Konzepte erstellt werden.[7]
Beteiligte
Neben dem Veranstalter als Organisator sind weitere Partner an dem Prozess bereits in der Planungsphase einzubinden. Wichtig ist, dass die Kompetenzen aller Beteiligten klar geregelt sind und die Kommunikation laufend stattfindet.
Partner
Umfang
Grundlage der Zusammenarbeit
Genehmigungsbehörde
Erlaubnis, Ausnahmegenehmigungen
Gesetz
Ordnungsamt
Erlaubnis, Kontrolle vor Ort
Gesetz
Umweltamt
Ausnahmegenehmigung (Lärm, umweltrelevante Aspekte), Kontrolle vor Ort
Gesetz
Polizei
Gewährleistung der Sicherheit für den Veranstalter, Besucher und Mitwirkende
Gesetz
Feuerwehr
Information, vor Ort bei Gefahrenlagen
Gesetz
Brandschutzdienststelle
Beratung
Gesetz
Luftfahrtbehörde
Erlaubnis bei der Nutzung des Luftraums
Gesetz
Verkehrsbetriebe
Planung ggf. zusätzlicher Fahrten
Gesetz, ggf. weitere Verträge für Zusatzleistungen
Müllentsorgung
Information
Gesetz (öffentliche Müllentsorgung), Verträge (private Müllentsorgung)
Sicherheitsordnungsdienst
Bereitstellung von Security auf dem Gelände, Lenkung des Besucherstroms, Präsenz
privat-rechtlicher Vertrag
Sanitätswachdienst
Versorgung von Besuchern bei Verletzungen oder witterungsbedingten Erscheinungen
Vorschrift per Gesetz, ggf. zusätzlich als Auflage, Abschluss mit dem Träger als privat-rechtlicher Vertrag
Berlin
Im Innenstadtbereich von Berlin gilt eine Bannmeile. Dadurch sind weitere Behörden ergänzend einzubeziehen:
der Präsident des Deutschen Bundestages
der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
die Polizei beim Deutschen Bundestag
die Direktion Berlin der Bundespolizei
Konzepte
Auf Antrag der Genehmigungsbehörde können verschiedene Konzepte notwendig werden. Einzelne Konzepte können gesondert oder als Anlage zum Sicherheitskonzept erforderlich werden.
Konzept
Umfang
Sicherheitskonzept
Informationen zur Veranstaltung und über den Veranstalter
beteiligte Akteure
Besucherprofil
Informationen über die Umgebung und zum ÖPNV
Gefährdungsanalyse
mögliche Gefahren für alle Beteiligte und ein Szenario bei Eintreten inkl. aller Aspekte der Kommunikation und Durchsagen
Brandschutzkonzept
Vorbeugung von Bränden, Kommunikation im Fall eines Ereignisses
Sanitätsdienstkonzept
Personal, Berechnung nach Erfahrung, dem Maurer-Schema, dem Kölner Algorithmus oder dem Berliner Modell
Ordnungsdienstkonzept
Einweisung des Personals des Sicherheitsordnungsdienstes
Bühnenkonzept
Ablaufplan
Verkehrskonzept
Regelung des Verkehrs, eingesetztes Personal
Kommunikationskonzept
Organisation der Kommunikation, Durchsagen für versch. Situationen
Räumungskonzept
Organisation der Räumung bei Notfalllagen oder Unwetter
Alarmierungskonzept
Information über berechtigte Personen bei einem Alarm
Weitere Unterlagen
Lageplan inkl. Skizze
Übersicht über den Innen- und Außenbereich
Verkehrszeichenplan
Übersicht über die Verkehrslenkung durch Halteverbote
Versicherungsbestätigung
unterschriebenes Dokument eines Versicherers
[3]
Projekt BaSiGo
Das Projekt BaSiGo wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. In diesem Projekt stellten Autoren mit langjähriger Erfahrung Informationen zur Planung und Durchführung von Großveranstaltungen zusammen. Ein Schwerpunkt ist das Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen.[8]
Mischformen und Kombinationen
Corporate Meeting: Häufig eine Mischung aus Tagung und Incentive
Messebegleitender Kongress: Ein Kongress, der eine Messe begleitet.
Kongressmesse: eine Messe, die einen Kongress begleitet.
Sonderschauen: Spezielle Messen zu einem Thema im Rahmen einer größeren Messe.
Möglichkeiten der Versicherung
Veranstaltungen können auf vielfältige Weise gegen Risiken abgesichert werden. Dazu gehören die:
Haftpflichtversicherung für Veranstalter
Elektronikversicherung
Ausrüstungsversicherung
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Bargeldversicherung
Sachversicherung bzw. Kompositversicherung
Betriebsschließungsversicherung
Weather-Protect
Maschinenbruchversicherung
Die Versicherungen können kurzfristig für den Veranstaltungszeitraum abgeschlossen werden.[9]
Andere Begriffsverwendungen
An Hochschulen werden Vorlesungen, Seminare, Praktika, „Workshops“ (Arbeitskreise) und ähnliche Lehrangebote als Veranstaltungen für Studierende bezeichnet.
In der Werbewirtschaft wird im sogenannten „Marketing-Slang“ für eine Veranstaltung außerhalb einer Ausbildungsstätte zumeist das englische Wort „Event“ verwendet.
Berufe
In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Ausbildung und des Studiums. Für die Veranstaltungsbranche sind der/die Veranstaltungskaufmann/-frau, der/die Kaufmännische/r Assistent/in oder der/die Wirtschaftsassistent/in einschlägig.[10]
Daneben wird ein Fernlehrgang mit IHK-Zertifikat „Eventmanagement“ angeboten. Für das Thema Sicherheit gibt es diverse akademische Studiengänge, zum Beispiel Sicherheitsmanagement.[11]
Gesetzliche Bestimmungen
Deutschland
Auf Antrag des Veranstalters können bestimmte Veranstaltungen festgesetzt werden. Dazu zählen Messen, Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste. Dies geschieht auf Grundlage der Gewerbeordnung und des Marktrechts. Dazu müssen Unterlagen wie eine Beschreibung der Veranstaltung inkl. Skizze, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Antragsteller erhält auf Grundlage eines Bescheides Marktprivilegien. Finden Großveranstaltungen auch im Außenbereich statt, muss die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland genehmigt werden.
Für die Planung und Durchführung einer Veranstaltung sind mehrere Gesetze relevant. Dazu zählen:
die Muster-Versammlungsstättenverordnung
die Gewerbeordnung
die Ordnungsgesetze der Länder
die Jugendschutz- und Arbeitsschutzgesetze der Länder
die BewachV
die StVO
das StrWG
das BauGB
die Feuerschutzgesetze der Bundesländer
die Gesetze der Bundesländer über die Feuerwehr
das BImSchG
das VwVfG
das Sprengstoffgesetz und die Erste, Zweite und Dritte Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von Feuerwerk[12][13][14]
die Trinkwasserverordnung
die Richtlinie für Fliegende Bauten (FlBauR)
die Betriebssicherheitsverordnung[15]
die Arbeitsstättenverordnung[16]
Berlin
Die in Berlin relevanten Regelungen sind:
das Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln)[17]
das Berliner Straßengesetz[18]
das Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin[19]
das Grünanlagengesetz[20]
das Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin[21]
das Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin[22]
die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen[23]
Österreich
In Österreich werden alle Gesetze, die bei der Abhaltung einer Veranstaltung zu beachten sind, in den jeweiligen Veranstaltungsgesetzen der Länder geregelt. Diese sind im Rechtsinformationssystem des Bundes dokumentiert. Das jeweilige Veranstaltungsgesetz ist Landessache und variiert somit in den neun Bundesländern Österreichs.
Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft
Veranstalter können sich im Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft organisieren. Er vertritt seit 1985 die Interessen seiner Mitglieder und trägt den aktuellen Namen seit 2010. Er bietet die Möglichkeit des fachlichen Austauschs, der Vertretung der Interessen im Parlament und stellt eine Jobbörse zur Verfügung.[24]
Siehe auch
Teilnahme
Lehrveranstaltung
Veranstaltungstechnik
Versammlungsstättenverordnung
Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Veranstaltung beginnt
Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Veranstaltung enthält
Weblinks
Wiktionary: Veranstaltung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Veranstaltung – Zitate
Einzelnachweise
↑ Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 131/13. In: http://www.justiz.nrw.de. 1. Juli 2014, abgerufen am 17. März 2020.
↑ Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.02.1991 – 1 StR 44/91. In: BGHSt 37. 22. Februar 1991, S. 330 f.
↑ a b c Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (Memento des Originals vom 14. August 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bbk.bund.de – abgerufen am 11. Oktober 2018
↑ Ausstellertipps (Memento des Originals vom 15. September 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.auma-messen.de
↑ Text der Gewerbeordnung
↑ Unterschied zwischen Barcamp, Kongress, Seminar und Workshop – Sprechblase
↑ Übersicht Definitionen Großveranstaltung – abgerufen am 16. April 2020
↑ Projekt Basigo im Netz – abgerufen am 14. August 2018
↑ Basigo-Guide – abgerufen am 10. April 2019
↑ Berufe im Netz – abgerufen am 14. August 2018
↑ Master Sicherheitsmanagement – abgerufen am 14. August 2018
↑ 1. SprengV – abgerufen am 22. Juni 2019
↑ 2. SprengV – abgerufen am 22. Juni 2019
↑ 3. SprengV – abgerufen am 22. Juni 2019
↑ Volltext der Verordnung – abgerufen am 16. Mai 2019
↑ Volltext der Verordnung – abgerufen am 16. Mai 2019
↑ Volltext des Gesetzes – abgerufen am 16. Mai 2019
↑ Volltext des Gesetzes – abgerufen am 16. Mai 2019
↑ Volltext des Gesetzes – abgerufen am 16. Mai 2019
↑ Volltext des Gesetzes – abgerufen am 16. Mai 2019
↑ Volltext des Gesetzes – abgerufen am 16. Mai 2019
↑ Volltext des Gesetzes – abgerufen am 16. Mai 2019
↑ Volltext der Verordnung – abgerufen am 16. Mai 2019
↑ Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft im Web – abgerufen am 11. Oktober 2018
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4125453-3 (OGND, AKS)
Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Veranstaltung&oldid=207637960“
Kategorie: VeranstaltungVersteckte Kategorien: Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2019-05Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2019-04