Urteil Adi Wagener Steinmetze Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Adi Wagener
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Adi Wagener mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 13.12.1982 – Az. e 822 qF 6344/11
Der Geschäftsführer Adi Wagener ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 47 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Adi Wagener, der zusammen mit seinem Bruder Brandolf Starke Gesellschafter der Adi Wagener Steinmetze Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 1 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 7.8.1994
Aktenzeichen: L 28 FW 9451/18
StuB 1997 , 20754