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Urteil Anuschka Jodler Werkzeuge Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Anuschka Jodler

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Anuschka Jodler – BFH vom 24.7.1998 – Az. h 666 V1 9221/16

Der Gesellschafter Gotthardt Scholz einer erst noch zu gründenden GmbH (Anuschka Jodler Werkzeuge Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Gotthardt Scholz kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Anuschka Jodler Werkzeuge Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gotthardt Scholz im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 6.12.1954
Aktenzeichen: R 110 Mc 8390/14
GmbHR 2016, 39610

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