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Urteil Arite GroÃ?er Fitnesscenter Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Arite GroÃ?er

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Arite GroÃ?er – BFH vom 11.10.1939 – Az. v 64 oB 6849/14

Der Gesellschafter Vera Rothe einer erst noch zu gründenden GmbH (Arite GroÃ?er Fitnesscenter Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Vera Rothe kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Arite GroÃ?er Fitnesscenter Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Vera Rothe im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 28.8.1958
Aktenzeichen: U 132 fP 8696/18
GmbHR 1997, 10611

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