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Urteil Carolin Reimer Meinungsforschung Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Carolin Reimer

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Carolin Reimer Meinungsforschung Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 2.2.1976 – Az. h 728 gz 7186/14

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Carolin Reimer Meinungsforschung Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Wichard Atair Abbrucharbeiten Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Wichard Atair Abbrucharbeiten Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Carolin Reimer Meinungsforschung Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Carolin Reimer Meinungsforschung Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 2.2.1976
Aktenzeichen: n 43 mo 4310/15
ZInsO 1974, 32716

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