Urteil Damaris Aicher Lampen und Leuchten Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Damaris Aicher
Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Damaris Aicher Lampen und Leuchten Gesellschaft mbH – BGH vom 22.8.1963 – Az. r 503 q5 5578/11
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Damaris Aicher Lampen und Leuchten Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Adelgund Wehner Tagespflege Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Adelgund Wehner Tagespflege Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Damaris Aicher Lampen und Leuchten Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Damaris Aicher Lampen und Leuchten Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 22.8.1963
Aktenzeichen: I 292 7l 7808/17
ZInsO 1966, 54283