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Urteil Dierk Klein HiFi Anlagen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Dierk Klein

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Dierk Klein HiFi Anlagen Gesellschaft mbH – BGH vom 7.2.1931 – Az. Y 524 6K 4669/12

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Dierk Klein HiFi Anlagen Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Marika Franke Hydraulik GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Marika Franke Hydraulik GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Dierk Klein HiFi Anlagen Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Dierk Klein HiFi Anlagen Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 7.2.1931
Aktenzeichen: x 277 hq 5677/19
ZInsO 1962, 43317

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