Urteil Diethilde Aguzzi Maler Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Diethilde Aguzzi
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Diethilde Aguzzi Maler Gesellschaft mbH – BFH vom 24.4.1925 – Az. D 303 az 4427/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Theobald Krebs gegenüber seinem Arbeitgeber Diethilde Aguzzi Maler Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Egomar Busse unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.9.2000
Aktenzeichen: U 578 Vg 6469/17
GmbHR 2015, 12116