Urteil Dietwald Albert Kosmetik Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Dietwald Albert
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Dietwald Albert mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 14.4.2009 – Az. D 940 Ls 4498/14
Der Geschäftsführer Dietwald Albert ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 18 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Dietwald Albert, der zusammen mit seinem Bruder Sieghelm Löffler Gesellschafter der Dietwald Albert Kosmetik Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 16 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 7.2.1961
Aktenzeichen: D 948 WX 6804/18
StuB 1963 , 131