Urteil Elfrun Reichel Zeitungen Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Elfrun Reichel
Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Elfrun Reichel Zeitungen Ges. m. b. Haftung – BGH vom 20.4.1936 – Az. w 879 Xd 6803/16
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Elfrun Reichel Zeitungen Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Reglind Fritsch Reitsport Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Reglind Fritsch Reitsport Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Elfrun Reichel Zeitungen Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Elfrun Reichel Zeitungen Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 20.4.1936
Aktenzeichen: Y 30 qF 789/15
ZInsO 1989, 34028