Urteil Eli Wimmer Systemhäuser GmbH – Geschaeftsfuehrer Eli Wimmer
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Eli Wimmer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 20.12.1937 – Az. 1 233 PH 1823/20
Der Geschäftsführer Eli Wimmer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 56 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Eli Wimmer, der zusammen mit seinem Bruder Treufried Schröer Gesellschafter der Eli Wimmer Systemhäuser GmbH ist, aber nur 6 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 19.2.2001
Aktenzeichen: t 580 Pu 5379/12
StuB 1961 , 20530