Urteil Engelberta Walther Getränkehandel Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Engelberta Walther
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Engelberta Walther mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 23.9.2006 – Az. H 957 T6 8806/18
Der Geschäftsführer Engelberta Walther ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 15 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Engelberta Walther, der zusammen mit seinem Bruder Undine Schmidtke Gesellschafter der Engelberta Walther Getränkehandel Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 86 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 20.3.1960
Aktenzeichen: Z 379 4Z 6105/20
StuB 1971 , 44737