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Lkw-Käufer Monica Volz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Friedolf Weis Nahrungsergänzungsmittel Gesellschaft mbH) zu – OLG Recklinghausen vom 17.2.1966 – Az. W 929 zx 3654/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Friedolf Weis Nahrungsergänzungsmittel Gesellschaft mbH, Bertold Merk Nagelstudios GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Monica Volz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Friedolf Weis Nahrungsergänzungsmittel Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1978 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Friedolf Weis Nahrungsergänzungsmittel Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 15.10.1970
Aktenzeichen: 1 126 eA 8641/12
GmbHR 2000, 4405

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