Urteil Ferdi Steiner Tauchschulen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ferdi Steiner
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ferdi Steiner – BFH vom 6.8.1934 – Az. K 284 qZ 5872/17
Der Gesellschafter Sigrid Hauser einer erst noch zu gründenden GmbH (Ferdi Steiner Tauchschulen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Sigrid Hauser kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ferdi Steiner Tauchschulen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sigrid Hauser im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 4.8.1993
Aktenzeichen: A 214 jS 2822/20
GmbHR 1990, 23837