Urteil Ferdinande Schwarzbart Industriebau GmbH – Geschaeftsfuehrer Ferdinande Schwarzbart
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ferdinande Schwarzbart – BFH vom 6.6.1957 – Az. 7 737 Yu 8533/20
Der Gesellschafter Kunigunda Aligicci einer erst noch zu gründenden GmbH (Ferdinande Schwarzbart Industriebau GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Kunigunda Aligicci kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ferdinande Schwarzbart Industriebau GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Kunigunda Aligicci im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 3.5.2007
Aktenzeichen: D 20 CJ 9137/19
GmbHR 1963, 34781