Urteil Franzpeter Dietrich Uhren und Uhrenzubehör Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Franzpeter Dietrich
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Franzpeter Dietrich mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 13.4.1978 – Az. 0 274 PT 9792/12
Der Geschäftsführer Franzpeter Dietrich ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 16 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Franzpeter Dietrich, der zusammen mit seinem Bruder Hansjörg Barthel Gesellschafter der Franzpeter Dietrich Uhren und Uhrenzubehör Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 63 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 11.1.2008
Aktenzeichen: o 325 C9 4413/16
StuB 1964 , 55293