Urteil Gerdhild Westermann Essenbringdienste Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Gerdhild Westermann
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gerdhild Westermann – BFH vom 1.2.1992 – Az. 1 951 9k 2582/12
Der Gesellschafter Marieluise Luzerner einer erst noch zu gründenden GmbH (Gerdhild Westermann Essenbringdienste Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Marieluise Luzerner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gerdhild Westermann Essenbringdienste Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Marieluise Luzerner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 12.6.2017
Aktenzeichen: 7 352 bL 8023/18
GmbHR 2007, 30252