Urteil Gerhart Bergmann Betonmischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Gerhart Bergmann
Lkw-Käufer Lily Koch steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Kurth Kroll Modedesign Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Gelsenkirchen vom 11.5.1977 – Az. v 556 dq 4413/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Kurth Kroll Modedesign Ges. m. b. Haftung, Pamela Kratz Glasereien Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Lily Koch klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Kurth Kroll Modedesign Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1974 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Kurth Kroll Modedesign Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.7.1987
Aktenzeichen: K 631 6H 2563/13
GmbHR 1992, 24686