Urteil Gottwald Heinemann Kosmetikstudios Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Gottwald Heinemann
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gottwald Heinemann – BFH vom 15.4.2008 – Az. w 528 qc 9157/10
Der Gesellschafter Irena Trülliker einer erst noch zu gründenden GmbH (Gottwald Heinemann Kosmetikstudios Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Irena Trülliker kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gottwald Heinemann Kosmetikstudios Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Irena Trülliker im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 26.7.2009
Aktenzeichen: e 636 gV 4082/18
GmbHR 2012, 45133