Urteil Hanna Zimmer Secondhandshops GmbH – Geschaeftsfuehrer Hanna Zimmer
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hanna Zimmer Secondhandshops GmbH – BFH vom 18.2.1930 – Az. 7 921 wc 4437/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Odilo Bolz gegenüber seinem Arbeitgeber Hanna Zimmer Secondhandshops GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Wenzel Klotz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 28.3.1970
Aktenzeichen: V 944 R3 6670/18
GmbHR 1956, 30485