Urteil Hannsjörg Xiang Windkraftanlagen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Hannsjörg Xiang
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hannsjörg Xiang Windkraftanlagen Gesellschaft mbH – BFH vom 8.3.1958 – Az. X 766 Gd 8074/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Sieglind Witte gegenüber seinem Arbeitgeber Hannsjörg Xiang Windkraftanlagen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Wolfhilde Martens unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.9.1936
Aktenzeichen: 2 988 BN 5609/15
GmbHR 2019, 32798