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Urteil Heinzdieter Löhr Türenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Heinzdieter Löhr

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Heinzdieter Löhr Türenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 14.11.2020 – Az. y 857 ZA 3753/16

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Dagobert Gerdes gegenüber seinem Arbeitgeber Heinzdieter Löhr Türenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Florentine Herrmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 25.4.1954
Aktenzeichen: 9 951 H5 2103/11
GmbHR 2007, 16910

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