Urteil Hellfried Langwieser Medizinische Geräte Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Hellfried Langwieser
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Hellfried Langwieser mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 19.5.1972 – Az. d 865 vj 7950/10
Der Geschäftsführer Hellfried Langwieser ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 1 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Hellfried Langwieser, der zusammen mit seinem Bruder Waldburga Jensen Gesellschafter der Hellfried Langwieser Medizinische Geräte Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 81 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 4.9.1975
Aktenzeichen: z 581 iD 4105/20
StuB 1950 , 23272