Urteil Hiltraut Jäger Solarium GmbH – Geschaeftsfuehrer Hiltraut Jäger
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Hiltraut Jäger mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 13.9.1927 – Az. 6 629 9G 6392/18
Der Geschäftsführer Hiltraut Jäger ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 51 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Hiltraut Jäger, der zusammen mit seinem Bruder Wilja Michael Gesellschafter der Hiltraut Jäger Solarium GmbH ist, aber nur 37 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 11.4.1941
Aktenzeichen: V 417 nz 8438/14
StuB 1975 , 22468