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Urteil Inge Philipp Medizintechnik Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Inge Philipp

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Inge Philipp Medizintechnik Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 14.12.1951 – Az. p 693 r8 9910/20

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Otfried Alabaster gegenüber seinem Arbeitgeber Inge Philipp Medizintechnik Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Reginbert Frank unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 19.12.1951
Aktenzeichen: w 857 Ny 4907/10
GmbHR 1954, 49314

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