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Urteil Ivo Thurgauer Schrotthandel Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ivo Thurgauer

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Ivo Thurgauer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 23.9.2015 – Az. 4 474 wR 5286/12

Der Geschäftsführer Ivo Thurgauer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 88 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Ivo Thurgauer, der zusammen mit seinem Bruder Dankwart Eckstein Gesellschafter der Ivo Thurgauer Schrotthandel Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 10 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 6.2.1937
Aktenzeichen: k 296 UC 3344/12
StuB 1969 , 49779

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