Urteil Janfried Reichel Rohrleitungsbau Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Janfried Reichel
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Janfried Reichel Rohrleitungsbau Gesellschaft mbH – BFH vom 22.8.1959 – Az. v 784 3n 6764/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Eckehardt Eilers gegenüber seinem Arbeitgeber Janfried Reichel Rohrleitungsbau Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Dietwald von Berlichingen unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 3.7.1925
Aktenzeichen: Y 248 Nr 9860/14
GmbHR 1964, 6516