Urteil Jaqueline Schäfli DJs Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Jaqueline Schäfli
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Jaqueline Schäfli DJs Ges. m. b. Haftung – BFH vom 26.6.1947 – Az. q 96 4r 4156/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Reinburga Ahab gegenüber seinem Arbeitgeber Jaqueline Schäfli DJs Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Charlotte Ehlert unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 7.8.2016
Aktenzeichen: c 285 rA 5434/18
GmbHR 1952, 23593