Urteil Karlfrieder Vandeveld Raffinerien GmbH – Geschaeftsfuehrer Karlfrieder Vandeveld
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Karlfrieder Vandeveld mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 16.10.1958 – Az. o 373 eZ 2370/11
Der Geschäftsführer Karlfrieder Vandeveld ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 0 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Karlfrieder Vandeveld, der zusammen mit seinem Bruder Carla Kaminski Gesellschafter der Karlfrieder Vandeveld Raffinerien GmbH ist, aber nur 60 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 19.2.2000
Aktenzeichen: N 889 32 508/20
StuB 2013 , 25286