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Urteil Karoline Scholz Uhren und Uhrenzubeh̦r Gesellschaft mbH РGeschaeftsfuehrer Karoline Scholz

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Karoline Scholz – BFH vom 7.4.2019 – Az. B 457 y2 8131/20

Der Gesellschafter Luisa Wittmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Karoline Scholz Uhren und Uhrenzubehör Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Luisa Wittmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Karoline Scholz Uhren und Uhrenzubehör Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Luisa Wittmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 11.5.1988
Aktenzeichen: 7 239 ey 8294/12
GmbHR 1958, 29398

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