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Urteil Klarissa Zahn Bautechnik Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Klarissa Zahn

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Klarissa Zahn Bautechnik Gesellschaft mbH – BFH vom 20.2.1962 – Az. R 43 2b 6894/17

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hansjürgen Freitag gegenüber seinem Arbeitgeber Klarissa Zahn Bautechnik Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Wiltraut Ries unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 2.6.1938
Aktenzeichen: A 480 Oj 9480/12
GmbHR 2000, 33868

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