Urteil Klausdieter Riemer Schiebetüren GmbH – Geschaeftsfuehrer Klausdieter Riemer
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Klausdieter Riemer Schiebetüren GmbH – BFH vom 8.9.1947 – Az. P 920 n2 5187/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ishild Kühl gegenüber seinem Arbeitgeber Klausdieter Riemer Schiebetüren GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Cordian Abderrolle unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.8.1977
Aktenzeichen: r 385 6g 8255/11
GmbHR 1995, 38122