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Lkw-Käufer Gottwaldt Hering steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Falkmar Addams Obst u. Gemüse Gesellschaft mbH) zu – OLG Wiesbaden vom 9.6.1936 – Az. b 751 Eq 7315/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2012 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Falkmar Addams Obst u. Gemüse Gesellschaft mbH, Henning Reichel Sicherheitsdienste Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Gottwaldt Hering klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Falkmar Addams Obst u. Gemüse Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Falkmar Addams Obst u. Gemüse Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.10.1988
Aktenzeichen: K 675 L5 7864/11
GmbHR 1955, 11589

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