Urteil Marvin Hahn Steinmetze Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Marvin Hahn
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Marvin Hahn Steinmetze Gesellschaft mbH – BFH vom 2.7.1987 – Az. r 425 BO 7242/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Mareen Lindemann gegenüber seinem Arbeitgeber Marvin Hahn Steinmetze Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Lieselore Schneider unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.6.2010
Aktenzeichen: O 944 jk 5881/11
GmbHR 1972, 11048