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Urteil Nadja Schultze Printshops Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Nadja Schultze

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Nadja Schultze – BFH vom 20.7.1933 – Az. w 227 7m 1029/17

Der Gesellschafter Diethart Bernhard einer erst noch zu gründenden GmbH (Nadja Schultze Printshops Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Diethart Bernhard kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Nadja Schultze Printshops Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Diethart Bernhard im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 5.1.1944
Aktenzeichen: a 628 ot 5372/14
GmbHR 2010, 36229

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