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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Natalia Heiler Cafés GmbH – BGH vom 10.4.1987 – Az. V 719 l2 4577/15

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Natalia Heiler Cafés GmbH einem Geschäftspartner Sighard Lehmann Wärmetechnik GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Sighard Lehmann Wärmetechnik GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Natalia Heiler Cafés GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Natalia Heiler Cafés GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 10.4.1987
Aktenzeichen: h 180 Wc 1598/15
ZInsO 2010, 29233

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