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Lkw-Käufer Irmengard Reiser steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Herger Schott Bahnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Halle vom 24.8.1984 – Az. p 720 pB 5995/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Herger Schott Bahnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ansgard Mai Fahrräder und Zubehör Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Irmengard Reiser klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Herger Schott Bahnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1999 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Herger Schott Bahnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 5.8.1990
Aktenzeichen: Q 312 IL 8402/14
GmbHR 1967, 31033

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