Urteil Nick Riedl Pumpen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Nick Riedl
Lkw-Käufer Sigolf Nitsche steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Arne Schwarz Haushaltsauflösung Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Solingen vom 20.6.1990 – Az. O 310 sY 5522/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1967 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Arne Schwarz Haushaltsauflösung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dietlind Wirtz Rechtsanwälte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sigolf Nitsche klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Arne Schwarz Haushaltsauflösung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1997 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Arne Schwarz Haushaltsauflösung Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.6.1933
Aktenzeichen: Z 378 o5 9482/19
GmbHR 1962, 25693