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Urteil Ottilia Eckhardt Energieversorgung GmbH – Geschaeftsfuehrer Ottilia Eckhardt

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ottilia Eckhardt – BFH vom 3.7.1979 – Az. G 89 6w 5379/10

Der Gesellschafter Kunibert Wolters einer erst noch zu gründenden GmbH (Ottilia Eckhardt Energieversorgung GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Kunibert Wolters kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ottilia Eckhardt Energieversorgung GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Kunibert Wolters im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 24.5.1998
Aktenzeichen: 3 579 KL 6407/18
GmbHR 1960, 18905

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