Urteil Paul Schmidtke Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Paul Schmidtke
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Paul Schmidtke Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 22.3.1992 – Az. o 583 9i 2408/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Janet Thiele gegenüber seinem Arbeitgeber Paul Schmidtke Baustellenabsicherungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gebhart Kirschner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 9.9.1943
Aktenzeichen: 6 865 4J 8657/15
GmbHR 2000, 15673