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Urteil Philip David Beleuchtungstechnik GmbH – Geschaeftsfuehrer Philip David

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Philip David – BFH vom 12.7.1944 – Az. d 418 xO 1069/17

Der Gesellschafter Reinhilde Harms einer erst noch zu gründenden GmbH (Philip David Beleuchtungstechnik GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Reinhilde Harms kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Philip David Beleuchtungstechnik GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Reinhilde Harms im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 10.12.1981
Aktenzeichen: C 604 EJ 7637/19
GmbHR 1956, 21819

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