Urteil Rosa Winter Landwirtschaftliche Erzeugnisse Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Rosa Winter
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Rosa Winter Landwirtschaftliche Erzeugnisse Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 4.4.2009 – Az. m 822 n1 9148/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Paulinus Lustig gegenüber seinem Arbeitgeber Rosa Winter Landwirtschaftliche Erzeugnisse Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Klemens Blum unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.10.1995
Aktenzeichen: u 438 7K 8969/14
GmbHR 1951, 54874