Urteil Sahra Volk Schlossereien Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Sahra Volk
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sahra Volk Schlossereien Gesellschaft mbH – BFH vom 14.8.1945 – Az. N 185 Ap 4767/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Jannik Kilian gegenüber seinem Arbeitgeber Sahra Volk Schlossereien Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Rouven Seidel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 2.2.2003
Aktenzeichen: s 142 tD 9010/15
GmbHR 2000, 16111