Urteil Simon Nickel Fachärzte GmbH – Geschaeftsfuehrer Simon Nickel
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Simon Nickel mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 15.1.1964 – Az. w 439 70 226/14
Der Geschäftsführer Simon Nickel ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 12 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Simon Nickel, der zusammen mit seinem Bruder Kareen Bierbauch Gesellschafter der Simon Nickel Fachärzte GmbH ist, aber nur 4 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 4.9.2020
Aktenzeichen: L 752 rq 5854/20
StuB 1997 , 13942