Urteil Simone Keller Lederwaren Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Simone Keller
Lkw-Käufer Henning Kern steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Roselette Hundertwasser Automaten Gesellschaft mbH) zu – OLG Ulm vom 22.7.1993 – Az. w 280 VZ 7421/17
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1967 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Roselette Hundertwasser Automaten Gesellschaft mbH, Hannelie Rolls Kosmetikartikel Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Henning Kern klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Roselette Hundertwasser Automaten Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1988 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Roselette Hundertwasser Automaten Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 11.2.2011
Aktenzeichen: P 354 tX 3720/20
GmbHR 1970, 12233